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In-Depth Information
Mitnahme von Tieren
Wer Hund oder Katze mitnehmen
möchte, braucht ein amtstierärztli-
ches Gesundheitszeugnis und einen
Nachweis über die erfolgte Tollwut-
schutzimpfung. Der Zeitpunkt der
Impfung muss mindestens 30 Tage
und darf höchstens 12 Monate vor der
Einreise liegen. Die nötigen Dokumen-
te und Bescheide müssen in engli-
scher, russischer oder estnischer Spra-
che abgefasst sein. Das Mindestalter
der einzuführenden Hunde und Kat-
zen liegt bei zehn Wochen.
Über Einfuhrvorschriften für andere
Tiere bzw. über eventuelle kurzfristige
Änderungen informiert das Servicete-
lefon des estnischen Veterinäramtes
(Tel. 00372-6056880).
Zollbestimmungen
Seit dem 1. Mai 2004 gelten die Be-
stimmungen für den Verkehr innerhalb
der Europäischen Union. Genauere In-
formationen über die aktuellen Zoll-
vorschriften sind in englischer Sprache
der Homepage der estnischen Zollver-
waltung zu entnehmen: www.cus
toms.ee.
In allen EU- und EFTA-Mitgliedsstaa-
ten gelten weiterhin nationale Ein-,
Aus- und Durchfuhrbeschränkun-
gen, z.B. für Tiere, Pflanzen, Waffen,
starke Medikamente, Drogen und
auch für Cannabis-Besitz und -handel.
Zollfrei einführen darf man persönli-
ches, gebrauchtes Reisegut, Reisepro-
viant sowie alkoholfreie Getränke. Für
die steuerfreie Mitnahme von Alkohol,
 
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