Travel Reference
In-Depth Information
www.ahk-balt.org: Die Website der
Deutsch-Baltischen Industrie- und Handels-
kammer ist für Geschäftsleute, die vorhaben,
Handel mit dem Baltikum zu betreiben, eine
gute Anlaufstelle.
www.investinestonia.com: englischspra-
chige Website von Enterprise Estonia, der
Wirtschaftsförderung Estlands. Wer vorhat, in
Estland zu investieren oder Geschäftskontak-
te zu knüpfen, findet hier Ansprechpartner.
Enterprise Estonia betreibt aber auch ein
Büro in Deutschland (siehe Informationsstel-
len). Wer sich für EU-Fördermittel interessiert,
kann sich unter www.eas.ee einen Überblick
verschaffen.
www.einst.ee: englischsprachige Seite des
Estnischen Instituts, eine Kulturinstitution des
Landes, vergleichbar mit dem Goetheinstitut.
Weiterführende Links und Informationen
rund um die Kulturszene des Landes.
www.destfor.de: Homepage des Deutsch-
Estnischen Forums mit Veranstaltungstipps,
einer Sammlung von Artikeln über Estland
und Adresslisten.
www.estmonde.ch: Online-Zeitung mit
Adressen, Neuigkeiten und Service rund um
Estland.
ge im Land bleiben. Vorläufige Reise-
pässe sind ebenfalls anerkannt. Kinder
benötigen einen Kinderausweis oder
eine Eintragung im Reisepass eines El-
ternteils. Kinder, die sieben Jahre oder
älter sind, sollten auf jeden Fall ein Fo-
to im Reisedokument haben, bei jün-
geren ist dies zwar nicht zwingend er-
forderlich, aber doch ratsam, da so
unnötige Verzögerungen vermieden
werden. Jugendliche ab 16 Jahren
brauchen einen eigenen Ausweis.
In Deutschland, Österreich oder der
Schweiz lebende Bürger von Nicht-
EU-Staaten müssen grundsätzlich ein
Visum bei der Botschaft der Republik
Estland beantragen:
Deutschland: Hildebrandtstr. 5, 10785 Ber-
lin, Tel. 030-25460611, Fax 25460601.
Österreich: Wohllebengasse 9/13, 1040
Wien, Tel. 01-5037761, Fax 503776120.
Schweiz: Die Botschaft in Österreich ist
auch für in der Schweiz lebende Personen
zuständig.
Wer länger als 90 Tage im Land ist,
braucht eine Aufenthaltserlaubnis und
eine ID-Card, die man in der estni-
schen Botschaft in Berlin (www.est
emb.de, Adresse siehe oben) beantra-
gen kann. Informationen dazu erhält
man bei der Konsularabteilung des
Auswärtigen Amtes in Tallinn, Tel.
00372-6317440, bzw. unter www.vm.
ee und www.mig.ee.
Ein- und
Ausreisebestimmungen
Die genannten Einreisebestimmungen
sind Stand Mai 2007. Man sollte sich
vor der Reise bei der Botschaft oder
beim Auswärtigen Amt (www.auswaer
tiges-amt.de) erkundigen, ob sie noch
gelten.
Dokumente
Ein Reisepass oder Personalaus-
weis, der nach Ausreise noch mindes-
tens drei Monate gültig ist, genügt als
Reisedokument. Damit dürfen EU-Bür-
ger und Schweizer ohne Visum 90 Ta-
Devisenbestimmungen
Wer mehr als 80.000 EEK ein- oder
ausführen möchte, muss dies deklarie-
ren. Für den entsprechenden Gegen-
wert von Fremdwährungen gilt dies
ebenfalls.
 
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