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so mit Preisen geehrt wurde, wie der
ursprüngliche Bacardí. Von den fast
zehn Millionen Litern Havana Club
trinken die Cubaner selbst immerhin
zwanzigtausend Liter jährlich. Die
Faustregel beim Kauf: je dunkler die
Farbe, desto älter und teurer das Ge-
tränk.
Rumkrieg
Zwischen dem Rumhersteller Bacardí
und Havana Club, vertreten durch Per-
nod-Ricard, tobt ein Kampf, der von Ba-
cardís Seite mit allen Mitteln geführt wird.
Als Castro 1960 cubanische Betriebe ver-
staatlichte, floh die Familie Arechabala
auf die Bahamas und destillierte dort mit
den Bacardís weiter Rum. In der cubani-
schen Destille wurde unter dem Namen
Havana Club produziert und exportiert.
Bacardí unternahm daraufhin alles, um
Cuba zu schaden und schreckte sogar
vor Mord nicht zurück. Eine harmlosere
Attacke war der Vertrieb eines Rums mit
Namen „Havana Club“ von Bacardí,
nach internationalem Recht ist das Pira-
terie und somit verboten.
Cuba ist Mitglied des Abkommens für
Internationale Marken-Registrierung. Im
cubanischen Büro für industrielles Eigen-
tum sind außer Coca-Cola etwa 3000
weitere US-Marken registriert, deren Ein-
träge regelmäßig erneuert werden. Ob-
wohl amerikanischen Unternehmen der
Export nach Cuba untersagt ist und der
Markenschutz nach drei Jahren Nichtver-
marktung verfällt, erkennt Cuba diese Re-
gelungen an. Leider hatte es Havana um-
gekehrt versäumt, in den boykottierten
Ländern den Markenschutz zu erneuern,
Dies veranlasste Bacardí das Recht für
sich zu beanspruchen.
Die EU und Pernod-Ricard verklagten
daraufhin bei der WTO Bacardí wegen
Betrugs, Raub des Markennamens und
Täuschung des Verbrauchers. Das Be-
zirksgericht New York Süd entschied auf-
grund des Helms-Burton-Gesetzes 1999
zugunsten von Bacardí. Allerdings schlu-
gen die Wellen doch so hoch, dass Bacar-
dí die Fälschung vom Markt nahm.
Castro hatte 1994 persönlich Pernod-
Ricard mit dem Export beauftragt, doch
die Anwälte ermitteln weiter, Havana
Rum and Liquors heißt nun Havana Club
Holding, Bacardí kaufte 1996 von einer
Liechtensteiner Firma das Havana Club-
Markenrecht. Die Prozesse gehen weiter.
Guayabita del Pinar
So heißt ein Likör mit eingelegten
Guayabitas, kleinen Guaven. Diese
Spezialität gibt es nur in Pinar del Río,
die Guayabitas wachsen dort wild. Es
gibt eine 30%-ige süße (dulce) und ei-
ne 40%-ige herbere Variante (seca) .
Die Früchte gären einen Monat in
Stahltanks unter Zugabe von Karamell
und Vanille. Der Geschmack ist etwas
gewöhnungsbedürftig, aber als Samm-
ler seltener Schnäpse konnte ich auch
hier nicht widerstehen. Am preiswer-
testen ist der Kauf direkt in der Fabrik.
Exportiert wird der gelbliche Schnaps
nicht, die Jahresproduktion von etwa
einer halben Million Flaschen wird im
Lande selbst getrunken.
Cocktails
Hier ein paar Rezepte zum selber
mixen. Wer die einschlägigen Bar-Mix-
Bücher besitzt, kann dort nachschla-
gen und findet dann mitunter abwei-
chende Rezepte. Diese Cocktails sind
weltweit bekannt und so haben sich
die Varianten entwickelt. Häufig wird
zum Beispiel statt Limone eine Zitrone
verwendet. Beim Zucker scheiden sich
die Geister. Ein „berühmter“ Mixer ver-
wendete grundsätzlich Puderzucker.
 
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