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Tandemflugberechtigung
Piloten, die auch Passagiere mit
auf den großen Flug nehmen wol-
len, brauchen dazu die Tandem-
flugberechtigung. Diese können
nur erfahrene Flieger erwerben,
die bereits im Besitz des unbe-
schränkten Luftfahrerscheins sind
und 100 Höhenflüge hinter sich
haben. Außerdem benötigen sie
die Berechtigung zur Ausübung
des Sprechfunkdienstes (s. S. 45).
Erst wenn diese Voraussetzungen
erfüllt sind, kann man an einem
Passagierfluglehrgang teilneh-
men. Dabei wird man auf fünf
Höhenflügen (mit mehr als 100 m
Höhenunterschied), bei denen
ein Fluglehrer mitfliegt, in die Ge-
heimnisse des Doppelsitzerflie-
gens eingeweiht. Danach folgen
eine theoretische und praktische
Ausbildung mit mindestens 10
Höhenflügen unter Anleitung und
Aufsicht eines Fluglehrers, der die
Passagier-Lehrberechtigung be-
sitzt. Im Anschluss daran muss
man weitere 30 Flüge als „verant-
wortlicher Gleitsegelführer“, also
quasi als Chefpilot, durchführen.
Und zwar in einem zugelassenen
Übungsgelände zusammen mit
einem Kollegen, der eine Berech-
tigung als Gleitsegelführer hat
und unter der Aufsicht eines Flug-
lehrers. Die Ausbildung kostet
400 bis 500 Euro.
Auch beim Start auf der Rampe kann
der Fluggast getrost die ganze „Arbeit“
dem Piloten überlassen
Der Pilot überzeugt sich durch einen
Kontrollblick von der richtigen Position
des Segels
Jetzt beginnt das „Abenteuer Flie-
gen“. Für ca. 100 Euro ist man dabei
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