Travel Reference
In-Depth Information
Unbeschränkter Luftfahrerschein
Ein Pilot, der mindestens ein Jahr geflogen ist und
mindestens 20 von einer Flugschule bestätigte Al-
leinflüge nachweisen kann, darf sich zur Ausbildung
zum unbeschränkten Luftfahrer-
schein (= Überlandflugausbil-
dung) anmelden. Von diesen 20
Flügen müssen 10 einen minima-
len Höhenunterschied von 500 m
aufweisen und 10 eine minimale
Flugdauer von 30 Minuten ha-
ben. Zudem müssen die Flüge in
zwei verschiedenen Fluggebieten
stattgefunden haben.
Während der Ausbildung wer-
den unter der Aufsicht eines Flug-
lehrers verschiedene Techniken,
wie Notabstiegshilfen (s. S. 63),
Klapper sowie Start und Lan-
dung, verfeinert. In der Prüfung
muss der Pilot mit schriftlichem
Klapper
Unter einem Klapper versteht man
eine Deformation des Gleitsegels.
Bei turbulenten Windverhältnissen
muss man immer damit rechnen.
Kleinere Klapper, bei denen nur aus
etwa 20 Prozent des Segels die
Luft, entweicht, korrigieren
moderne Segel meist selbständig.
Flugauftrag und nach Vorgabe
des aufsichtsführenden Flugleh-
rers einen Streckenflug von 10 Ki-
lometern absolvieren. Zusätzlich
erfolgt eine theoretische Prüfung.
Mit dem unbeschränkten Luftfah-
rerschein in der Tasche darf man
endlich zu Überlandflügen auf-
brechen und unter Berücksichti-
gung der Luftraumbestimmungen
soweit fliegen, wie man will. Und
das kann unter Umständen sehr
weit sein, denn mit den moder-
nen Geräten sind Flüge von ein-
hundert Kilometern und mehr
durchaus möglich.
Flugauftrag
Der verantwortliche Fluglehrer
bestätigt dem Schüler die Fähigkeit
zum selbstständigen Training in einem
zugelassenen Schulgelände.
Search WWH ::




Custom Search