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Ausbildungsbestimmungen in Österreich
Alle zuvor genannten Regelungen gelten für Deutschland. In Österreich darf der
Pilot bereits nach der Grundausbildung (Kosten: ca. 500 Euro) selbstständig
fliegen. Allerdings nur innerhalb eines Schul- und Übungsbereiches und mit
ausdrücklicher Zustimmung der Flugschule, der dieses Schulgelände gehört.
Die Grundausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
in Paragleiterkunde, Geländekunde, Umweltschutz, Aerodynamik, Wetterkunde
und Luftfahrtvorschriften. Außerdem werden die Flugmanöver, die dann in der
Praxis durchzuführen sind, auch im Theorieunterricht vorbereitet. Dazu kom-
men zirka 20 Flüge, wobei zum Abschluss fünf Höhenflüge mit mehr als 300 m
Höhenunterschied durchgeführt werden müssen.
Wer die abschließende theoretische und praktische Prüfung besteht, erhält die
österreichische Schulbestätigung, die drei Jahre gültig ist und nicht verlängert
werden kann. In dieser Zeit kann man sich zum „Sonderpiloten“ weiterbilden.
Die Ausbildung zum Sonderpiloten (Kosten: ca. 510 Euro) umfasst 18 Unter-
richtseinheiten à 45 Minuten, in denen die folgenden Themen behandelt werden:
Paragleiterkunde, Umweltschutz, Aerodynamik, Wetterkunde, Luftfahrtvor-
schriften, Erste Hilfe, Flugmedizin, Geografie und Geländekunde für Strecken-
flüge. Im praktischen Teil werden 25 Flüge mit mindestens 300 m Höhenunter-
schied und zusätzlich zehn mit mindestens 500 m Höhenunterschied durchge-
führt. 20 dieser Flüge müssen in der Flugschule erfolgen. Für die restlichen
Flüge kann ein Flugauftrag erteilt werden. Wer die theoretische und praktische
Prüfung besteht, erhält den Sonderpilotenschein, der dem deutschen beschränk-
ten Luftfahrerschein entspricht.
Österreichische Piloten, die zu Streckenflügen aufbrechen wollen, benötigen die
Überlandf lugberechtigung (ca. 300 Euro). Um diese zu erwerben, muss man
nochmals 15 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Luftfahrtrecht, Geografie,
Wetterkunde und Streckenflugplanung pauken. Außerdem muss man 20 durch
eine Flugschule bestätigte Höhenflüge absolvieren, von denen 10 einen Höhen-
unterschied von 500 m und mehr und 10 eine Dauer von mindestens 30 Minu-
ten aufweisen müssen. Zudem müssen die Flüge in mindestens zwei verschiede-
nen Gebieten durchgeführt worden sein. Die Ausbildung schließt mit einer theo-
retischen Prüfung und einem fotodokumentierten Streckenflug von wenigstens
10 Kilometer Länge ab.
Um die österreichische Tandemf lugberechtigung zu erwerben, ist folgende
Zugangsvoraussetzung zu erfüllen: Mindestens 12 Monate Sonderpilotenschein
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