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ren Spitze der
chalifat rasul Allah
(Kalif) als politischer und religiöser Stell-
vertreter des göttlichen Gesandten stand.
In der Praxis ebenfalls recht tolerant war der
Umgang mit den unter-
worfenen christlichen und jüdischen Gemeinden.
Zugrundegelegtwur-
de dabei eine Unterteilung der Welt in das
dar al-islam
(= „Haus des Is-
lam“; dieses ist kennzeichnenderweise zugleich das
dar as-salam
= „Haus
des Friedens“) und das
dar al-kufr
(= „Haus des Unglaubens“; zugleich
auch als
dar al-harb
= „Haus des Krieges“ bezeichnet). Natürlich bean-
spruchte auch der Islam mit dem Konzept des
dschihad
(„Heiliger Krieg“
= Einsatz für die Sache Gottes) die staatliche und religiöse Hegemonie,
aber christliche und jüdische Gläubige wurden - einmal unter das
dar al-
islam
unterworfen - durchaus in Ruhe gelassen und konnten weiter ihrem
Glauben folgen. Zwar mussten sie eine Kopfsteuer
(dschizja)
entrichten
und gegebenenfalls andere Einschränkungen - wie zum Beispiel den Aus-
schluss vom Militärdienst - in Kauf nehmen, aber eine Zwangskonvertie-
rung zum Islam hatten sie nicht zu befürchten. Auch bei der Eroberung
fremderGebietegingesinderRegelnurumUnterwerfung,nichtaberum
kulturelle Vernichtung. In der Kriegspraxis bürgerte es sich ein - und blieb
auchunterdenOsmanennochso-,dassStädte,diesichfreiwilligergaben
Das Theater von Aspendos -
eines der besterhaltenen antiken Gebäude Kleinasiens