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Heimatdorfkam,wurdeergefragt,wasseineTochterdennsotreibeund
obernichtaufsieachtgebenwürde.WolleerdiesesehrloseVerhaltenet-
wadulden?SollejederüberihnundseineFamilielachenundmitdemFin-
ger auf ihn zeigen? Keiner, der aus unserer modernen Gesellschaft
kommt,kannsichausmalen,wassichindiesemMannanDruckundge-
sellschaftlicherAngstaufgebauthatte,bevorerzumMessergriff,umsein
eigenesKindzutöten.DieVerurteilungvorGerichthaterwortloshinge-
nommen.
AlsodochnichtnureinFilm?Esgabundgibtsieauchheutenoch-jene
extremenFälle,jaTragödien,beidenendie Ehre nur mit dem Tod des
Ehrverletzenden gerettet werdenkann.
ObimFreundeskreisoderwährendinterkulturellerDiskussionen,die
zumBeispielMitarbeiterdeutscherFirmenaufeinenAuslandseinsatzin
derTürkeivorbereitensollen,die ersten Reaktionen von Europäern auf
derartige Fälle sindimaufgeklärtenAbendlandimmergleich:„Furchtbar,
entsetzlich,barbarisch!“-sooderähnlichistderweithinakzeptierteTe-
nor.FassbarerwirddiesesVerhaltenfürEuropäererstdann,wennman
daranerinnert,dasseinähnlichesEhrverständnisauchinländlichenGe-
meindenSüditaliensundSpaniensexistiert(oderexistierte)-mandenke
nurandiestrengenRegelndersizilianischenEhre,dieauchdieBlutrache
kennt-,unddassauchinDeutschlandvornochnichtallzulangerZeitauf
demDorf dasLebendurcheinenverbindlichenSittenkodexreglementiert
wurde-dessenVerletzungebenfallsmitdemAusschlussausderDorfge-
meinschaftoderderÄchtungdesBetroffenensanktioniertwurde.
Undauchder gewaltsame Aspekt der Ehre -dieTötungdesEhrverlet-
zenden-wirdetwasverständlicher,wennmaneinanderesBeispielder
Ehrverteidigungwählt:Vondem,zumindestinderTürkeijungfräulichen
Mädchen,dasdurcheinenMannbedrängtundvonVergewaltigun gbe-
drohtwird,erwartetmandietatkräftigeVerteidigungderEhre( erkek gibi -
wieeinMann)unddieBereitschaft,sichmitallenMittelngegendenAn-
greiferzuwenden,jaihngegebenenfallszutöten-undseiesdereigene
Onkel,BruderoderVater.FürderartigeFällehältdastürkischeStrafge-
setzbuch,dassichnachdemitalienischenStrafrechtausrichtet,strafmil-
derndeSonderregelungenbereit.DerwestlicheBeobachter,dernatürlich
hierebenfallskeineSchwierigkeitenhatdasMädchenzuentschuldigen,
tutdiesallerdingsmitdemHinweisdarauf,dasseshiernichtsosehrum
eine„abstrakte“Ehre,sondernumdieAbwehreinerkonkretenexistenti-
ell-persönlichenVerletzunggeht.DasMädchenistOpfer,nichtAngreifer.
UndsokannerinallerRegelnichterkennen,wasdieserFallmitdenoben
beschriebenengemeinsamhabensoll.Umeinesolchexistentielle,wenn-
gleichehersozialeVerletzunghandeltessichaberausdemBlickwinkel
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