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Parlament und Regierung
Beim Parlament - dem Oberhaus (House
of Lords) und dem Unterhaus (House of
Commons) - liegt in Abstimmung mit
dem König/der Königin die souveräne Ge-
walt des Vereinigten Königreichs. Ausge-
drückt wird dies durch die verfassungs-
rechtlichen Begriffe „The King/The Queen
in Parliament“, womit der Ort der höchs-
ten Gewalt veranschaulicht wird, und
„His/Her Majesty's Government“ als Be-
zeichnung für die Regierung. Bereits in
angelsächsischer Zeit gab es die Gewal-
tenteilung zwischen dem König und einer
freien, alle Teile des Landes vertretenden
Versammlung (der sogenannte Witan).
Dieser Rat konnte den Herrscher wählen,
aber auch absetzen. Nur in enger Zusam-
menarbeit mit ihm durfte der Monarch
neue Gesetze erlassen, königliche Beamte
und geistliche Würdenträger ernennen,
Steuern verkünden und Lehen vergeben
sowie Gerichte einberufen.
Die normannischen Könige führten das
europäische Feudalsystem in Großbritan-
nien ein und setzten damit der Mitbestim-
mung zunächst einmal Grenzen. Im Jahr
1215 zwangen 25 Adlige König Johann
Ohneland (John Lackland), die Magna
Charta anzuerkennen. Darin wurde die
Macht des Königs gegenüber den Bürgern
beschnitten. King John hielt sich aller-
dings ebensowenig an die Vereinbarung
wie sein Sohn, Heinrich III. (1216-1272).
Dieser erhob hohe Steuern, um Kriege zu
finanzieren. Unter Simon de Montfort
setzten sich die Adeligen zur Wehr, um ge-
gen die Abgaben zu protestieren. Nach der
Festnahme Heinrichs wurde 1265 ein Par-
lament ohne den König einberufen.
Der nachfolgende Herrscher Eduard I.
verwirklichte die Reformen und etablier-
te eine ständige Ratsversammlung, den
Great Council, der auch als Model Parlia-
ment (1295) bezeichnet wird und Vorläu-
fer des späteren Parlaments ist. Der Rat
bestand aus geistlichen Würdenträgern
und Mitgliedern adliger Familien sowie
königlichen Lehnsträgern. Dieses Parla-
ment fungierte als höchster Gerichtshof
(„The High Court of Parliament“), be-
stimmte die Steuern und hatte den Geset-
zesvorlagen zuzustimmen.
In der Mitte des 14. Jh. trennte sich die
Versammlung dann in zwei Häuser. Die
Ritter tagten zusammen mit den Bürgern
und die weltlichen zusammen mit den
geistlichen Würdenträgern. Während der
Regierungszeit von Heinrich VIII. (1509-
1547) trug das Parlament Petitionen an
den König heran, die dieser annehmen
oder ablehnen konnte. Bei den Ausein-
andersetzungen in der Zeit von Karl I.
(1625-1649), die zur Hinrichtung des
Herrschers führten, ging es um die Frage,
wem die Souveränität gebühre: dem Kö-
nig allein oder dem König im Parlament.
Karl I. wollte als absolutistischer Herr-
scher regieren und berief das Parlament
von 1629 bis 1640 nicht ein einziges Mal
ein. 1640 suchte er dann die Zustimmung
des Parlaments zur Erhebung von weite-
ren Steuern und stieß auf Widerstand.
Dies führte zum Ausbruch des Englischen
Bürgerkriegs, in dem Karl sein Leben ver-
lor und die puritanischen Republikaner
für 11 Jahre an die Macht gelangten. Erst
1688 kam es unter Jakob II. zur Glorious
Revolution, in der das System der kon-
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