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stitutionellen Monarchie erstritten wur-
de. In der Bill of Rights wurden 1689 die
Rechte und Pflichten des King in Parlia-
ment formuliert und festgeschrieben: Der
König benötigte die Zustimmung der Ver-
sammlung, wenn er Gesetze erlassen, sus-
pendieren oder ein stehendes Heer aufstel-
len wollte. Damit war die konstitutionelle
Monarchie eingeführt!
1701 wurden durch den Act of Settle-
ment die Thronfolge und die Erbmonar-
chie geregelt: Stirbt der Herrscher/die
Herrscherin, geht die Krone an seine/ihre
Söhne bzw. auf die Töchter über. Der Kö-
nig/die Königin muss der anglikanischen
Kirche angehören und darf nicht katho-
lisch verheiratet sein, ein Thronverzicht
ist möglich. Seit Mitte des 19. Jh. haben
die Monarchen vor allem Repräsentati-
onspflichten. Der König/die Königin und
der Privy Council, d. h. die beratenden Mi-
nister, sind weiterhin offiziell die entschei-
dende Instanz der Legislative, d. h. Gesetze
können nur verabschiedet werden, wenn
sie vom König/von der Queen genehmigt
wurden. Allerdings bleibt den Monarchen
kaum eine andere Wahl, als die Regie-
rungspolitik zu unterstützen.
Das Oberhaus, das House of Lords, ist
aus dem Great Council hervorgegangen.
Im 14. Jh. trennten sich die Adligen und
der hohe Klerus (Lords) von den bürger-
lichen Repräsentanten (Commons). Mit
der Auflösung der Klöster durch Heinrich
VIII. nahm der Einfluss der Geistlichkeit
zugunsten der Mitglieder des Adels (Peers)
ab. Die Reform Bill von 1832 beschnitt
dem Oberhaus das Recht, die Mitglieder
des Unterhauses zu bestimmen, und mit
dem Parliament Act aus dem Jahre 1911
wurde dem House of Lords weitgehend die
Möglichkeit genommen, Gesetze zu blo-
ckieren oder diese grundlegend zu verän-
dern. Das House of Lords hat jedoch bis
heute weiterhin ein Einspruchsrecht und
kann Gesetze auf jeden Fall verzögern. Bei
Ablehnung muss der Vorschlag noch ein-
N Wachablösung am St. James's
Palace Q , der ehemaligen
Königlichen Residenz
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