Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
Auch wenn die zentrale Verantwortung auf der Makroebene liegt, ist der Landwirt - so
wie jeder andere Bürger (z. B. als Konsument) - dazu aufgefordert, seine Handlungen, Ent-
scheidungen und seine Lebensführung hinsichtlich möglicher Schäden auf globaler Ebene
(gerade für Menschen in Entwicklungsländern) zu reflektieren.
4.2
Sozialethische Dimension
Eine jede landwirtschaftliche Praxis ist nicht nur in umweltethischer Hinsicht, sondern
auch unter sozialethischen Gesichtspunkten, sprich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
die Mitmenschen zu diskutieren. Um zu den sozialethisch relevanten Aspekten zu gelan-
gen, müssen in einem ersten Schritt die von der landwirtschaftlichen Praxis direkt oder
indirekt Betroffenen identifiziert werden. Ihre Interessen sind es, die gegebenenfalls in der
ethischen Evaluation Berücksichtigung zu finden haben.
Für den Fall des Anbaus und der Veredelung von Biomasse zur energetischen Nutzung
(mit Fokus auf Bayern) lässt sich eine Reihe an Betroffenen anführen. Folgende Gruppen
werden von der vorliegenden Studie für eine klärende Diskussion ihrer Interessen vorge-
schlagen:
• Landwirte
• Verwerter
• Energiekonsumenten
• RegionaleNahrungsmittelkonsumenten
• InternationaleNahrungsmittelkonsumenten
• MenschenderRegion
• Steuerzahler
• Mitmenschen(international)
• ZukünftigeGenerationen
• Sonstige(diejenachkonkreterSituationzusätzlichBetroffenen)
Über diese Genannten hinaus gibt es ohne Zweifel noch mehr durch den Anbau von Bio-
masse zu energetischen Zwecken Betroffene. So werden z.  B. Energieproduzenten vom
Anbau von Biomasse als Abnehmer entweder profitieren oder aber - als Nutzer anderer
Energieträger - in Konkurrenz dazu geraten. Ähnliches gilt für Futtermittelproduzenten.
Diese Betroffenen sind zum Teil in anderen Gruppen enthalten bzw. sind ihre Interessen
als nicht weiter ethisch relevant einzustufen. Daher werden sie nicht eigenständig thema-
tisiert.
Mittels der sowohl in ethischen Theorien als auch in der Alltagsmoral verankerten
Prinzipien des Respekts vor dem Wohlergehen, des Respekts vor der Selbstbestimmung
bzw. Autonomie und des Respekts vor der Gerechtigkeit (vgl. Kap. 2.3.3) ist es gefordert,
die relevanten Interessen dieser Betroffenen zu benennen und zu diskutieren.
 
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