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frei zu wählen und etwaige wirtschaftliche Risiken selbst zu tragen. Durch die Bereitstel-
lung der Möglichkeit, Biomasse zu Energiezwecken zu produzieren und damit einen Ver-
dienst erlangen zu können, ist dieses Interesse grundsätzlich positiv berührt.
Aus ethischer Perspektive ist daher das Vorhandensein aller drei in den Fallbeispielen
genannten Möglichkeiten positiv zu beurteilen. Die konkreten ökonomischen Differen-
zen zwischen den drei Fallbeispielen sind im Spielraum wirtschaftlicher Freiheit und wirt-
schaftlichen Risikos zu verorten. Sie weisen damit im strikten Sinne keine ethische Rele-
vanz auf; insofern sich jedoch durchaus Unterschiede hinsichtlich des Interesses des Land-
wirts an einem ökonomischen Auskommen zeigen, sollen diese hier kurz erläutert werden:
Prinzipiell kann die ökonomische Sicherheit durch etwaige wirtschaftlich verwertbare Ne-
benprodukte erhöht werden. So fällt beim Anbau von Raps und Weizen zusätzlich Stroh
an, welches entweder verkauft (beim Weizen) oder als Dünger und Humusbildner (bei
Weizen und Raps) auf dem Feld verbleibt.
Wenn der Absatz von Weizen für Ethanol oder Sorghum für Biogas nicht gegeben ist,
können Weizen sowie auch Sorghum kurzfristig für Fütterungszwecke eingesetzt werden.
Bei Raps besteht die Möglichkeit, ihn zu Speiseöl zu verarbeiten. Durch das Vorhanden-
sein derartiger Alternativen wird die wirtschaftliche Sicherheit erhöht, selbstverständlich
hängt es aber in der konkreten Situation vom jeweiligen Tagespreis bzw. Kontrakt (Ter-
mingeschäftsvertrag) ab, ob der Landwirt Gewinn oder Verlust erwirtschaftet.
Die ökonomische Stabilität kann des Weiteren verstärkt werden, indem der Landwirt
einjährige Kulturen wie zum Beispiel Weizen, Raps und Sorghum anbaut. Diese Kulturen
haben (im Unterschied zu mehrjährigen Arten oder zu Dauerkulturen) den Vorteil, dass
der Landwirt flexibler auf den Markt reagieren kann. Grundsätzlich sollten zur Risikomi-
nimierung verschiedene Kulturarten angebaut werden.
Bezüglich des Interesses des Landwirts an guten Arbeitsbedingungen unterscheiden
sich die drei Kulturen nicht wesentlich voneinander. Unter Umständen ist bei Sorghum
weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz nötig. Generell sind die Arbeitsbedingungen der drei
Fallbeispiele im Rahmen der durchschnittlichen landwirtschaftlichen Praxis zu verorten.
Die hinsichtlich der Prinzipien der Autonomie und der Gerechtigkeit genannten Inter-
essen an der Wahlfreiheit zwischen Anbaukulturen und Nutzungspfaden und der Konkur-
renzfähigkeit (gerade mit Landwirten in anderen Regionen) wird durch alle drei Szenarien
grundsätzlich positiv berührt.
Verwerter Wie beim Landwirt, so ist auch das Interesse des Verwerters an einem öko-
nomischen Auskommen ein berechtigtes Anliegen, welches mit Blick auf die Fallbeispiele
unterschiedlich berührt wird, ethisch gesehen jedoch nicht besonders schwer ins Gewicht
fällt. Grundsätzlich ist zu attestieren, dass die Möglichkeit des Anbaus und der energe-
tischen Verwertung von Biomasse diesem Interesse natürlich entgegenkommt, da sie
gewissermaßen die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Verwerters darstellt. In dieser
Hinsicht sind demnach alle drei Möglichkeiten positiv zu beurteilen. Ob die Wirtschaft-
lichkeit der Verwertung im konkreten Fall dann tatsächlich gegeben ist, ist gegenüber
dieser grundsätzlich positiven Einschätzung ethisch nicht relevant; sie liegt im unterneh-
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