Environmental Engineering Reference
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Biodiversität Wie schon im vorangegangenen Abschnitt „Boden“ diskutiert, bewirkt die
Landnutzungsänderung beziehungsweise Flächenversiegelung, die beim Bau jeglicher
Anlagen oder Verkehrswege geschieht, einen unwiderruflichen, partiellen Biodiversitäts-
verlust. Ausgleichsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der zu versiegelnden Flächengröße
vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Des Weiteren kann es zu einer Reduzierung der Biodiversität kommen, wenn durch
einen vermehrten Anbau spezieller Kulturen im Einzugsgebiet der Anlage das traditionell
genutzte Artenspektrum landwirtschaftlicher Kulturen eingeschränkt wird. Darüber hin-
aus kann es bei größerer Ausdehnung der Flächen einer speziellen Kulturart zu erhöhtem
Pflanzenschutzmitteleinsatz kommen, welcher sich ebenfalls negativ auf die Biodiversität
auswirken könnte, z. B. durch Bekämpfung der Ackerbegleitflora. Hierbei sind Sorghum ,
Raps und Weizen gleich zu betrachten. Es könnten sich leichte Unterschiede der drei bei-
spielhaften Nutzungspfade bezüglich des Pflanzenspektrums ergeben, welche sich jeweils
verwerten lassen. So können insgesamt mehr Pflanzen, die in Reinkultur, Mischfruchtan-
bau oder Gemengen angebaut werden, als Substrat für Biogasanlagen dienen, während für
Öl- und Ethanol-Produktion ein engeres Pflanzenspektrum genutzt wird.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Nutzungspfade bzw. Verwer-
tungsanlagen von Fall zu Fall beurteilt werden müssen, abhängig von den Gegebenheiten
direkt vor Ort. Auch der Unterschied zwischen industriell oder dezentral organisierten
Anlagen lässt kein eindeutiges Urteil zu. Grundsätzlich ist bei jeder Anlage darauf zu ach-
ten, dass Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität geschützt werden. Dies sollte im
direkten Vergleich ebenso für lebensmittelverarbeitende Betriebe oder andere agrarroh-
stoffverarbeitende Industriezweige gelten. Selbige Grundsätze können auch auf andere
Lebens- oder Industriebereiche übertragen werden, wie z. B. Automobilindustrie, Braun-
kohleabbau etc.
5.3
Sozialethische Diskussion
Die sozialethische Diskussion der drei Fallbeispiele wird die einzelnen Betroffenen und
ihre Interessen erörtern, sofern diese hinsichtlich des konkreten Szenarios relevant sind.
Die zu erörternden Fragen lauten hierbei: Inwieweit fördert oder hemmt der jeweilige An-
bau- und Verwertungsprozess die gerechtfertigten Interessen der identifizierten Gruppen
und gibt es aus einer sozialethischen Perspektive signifikante Unterschiede zwischen den
drei Anbau- und Verwertungsoptionen?
Landwirte Der Landwirt hat das berechtigte, aus sozialethischer Perspektive allerdings
nicht sehr schwer wiegende Interesse, sein ökonomisches Auskommen zu sichern. Hin-
sichtlich dieses Interesses ist es am sinnvollsten, wenn dem Landwirt (als Erzeuger der
Biomasse, egal, ob für Nahrungsmittel oder Energie) alle Abnehmeroptionen/Verwer-
tungsoptionen offen stehen. In diesem, von der Politik sicherzustellenden Spielraum ist
der Landwirt dann als Unternehmer gefordert, die für ihn ökonomisch richtige Strategie
 
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