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festgehalten. Die dort reglementierten Gase sind Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ),
Lachgas (N 2 O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/PFC), Perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) (Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2010). Weitere wirksame Treibhausgase
(THG) sind Ozon, Wasserdampf und Stickstofftrifluorid.
Um Treibhausgasemissionen zu verringern oder zu vermeiden, ist ein sparsamer Um-
gang mit Energie unerlässlich, beispielsweise durch Vermeidung von unnötigen oder lan-
gen Maschinenlaufzeiten und Anwendung effizienter Technologien. Es können ebenfalls
Filter und Katalysatoren zum Einsatz kommen, um Emissionen zu mindern, und Leckagen
müssen verhindert bzw. beseitigt werden. Darüber hinaus können Unternehmen im Fal-
le hoher Kosten für die Emissionssenkung in ihrer Betriebsanlage über Emissionshandel
Emissionsrechte von anderen Unternehmen zukaufen, die ihre zugewiesenen Emissions-
berechtigungen unterschreiten bzw. nicht benötigen. Es werden Rechte an emissionshan-
delspflichtige Anlagen vergeben, die Luft mit einer festgelegten Gesamtmenge an Treib-
hausgasen zu belasten. Wer seine Treibhausgasemissionen senkt, kann die übrigen Rechte
verkaufen. Durch dieses im Jahr 2005 in Europa eingeführte System, welches zu den so-
genannten Kyoto-Mechanismen gehört, soll ein ökonomischer Anreiz geschaffen werden,
Emissionen dort zu senken, wo dies am effizientesten geschehen kann.
Wenn Gülle über eine Biogasanlage vergoren wird, wird durch die Methanbildung im
Gärbehälter anschließend die Methanbildung im Gärrestlager und somit insgesamt die
Produktion klimarelevanter Gase reduziert. Je weiter der Abbaugrad des Gärrestes fort-
geschritten ist, desto mehr Methan kann im Blockheizkraftwerk genutzt werden und des-
to geringere Gefahr besteht, dass Methan in die Atmosphäre entweicht. Jedoch entstehen
beim Verbrennen im Blockheizkraftwerk wiederum Emissionen. Die Abdeckung der Gär-
behälter ist nicht nur notwendig zur Emissionsreduktion, sondern auch zum Auffangen
des restlichen Biogases, das durch anhaltende mikrobielle Prozesse entsteht. In Bezug auf
die Biokraftstoffherstellung liegt die Treibhausgas-Einsparung bei der Verrechnung der
Emissionen des Anbaus (Maisanbau), des Transports und der Herstellung (beides Bio-
gas aus Gülle) bei ca. 42 %. Rapsölkraftstoff hat nach EU RL-2009/28/EG eine Standard-
Treibhausgaseinsparung von 57 % (Europäische Union 2009), wobei hier Anbau, Verarbei-
tung, Transport und Vertrieb enthalten sind (für großtechnische Anlagen). In dezentralen
Anlagen kann die Treibhausgas-Einsparung deutlich höher sein. Bei Biodiesel kommt es
zu einer Treibhausgaseinsparung gegenüber fossilem Kraftstoff von 38% (Europäische
Union 2009). Bei Bioethanol beträgt die THG-Einsparung aus europäischem Weizen
ohne Landnutzungsänderung 16 bis 34 %, abhängig vom eingesetzten Prozessbrennstoff
(Europäische Union 2009). Vor allem bei großtechnischen Anlagen, in denen die Schlem-
pe getrocknet wird, ist mehr Energie nötig als bei Kleinanlagen, deren Schlempe inner-
halb von wenigen Tagen feucht verfüttert wird. Wie bei allen Treibhausgas-Bilanzen von
technischen Anlagen ist es von großer Bedeutung, mit welchem Energieträger Wärme für
den Prozess erzeugt wird. Die hier genannten Treibhausgaseinsparungen je Nutzungspfad
sind aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (2009) entnommene „Default-Werte“, die
vom eher schlechteren Fall ausgehen und die realen Einsparungen wahrscheinlich unter-
bieten.
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