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müsste eine spezielle „Sportgeräte-Versicherung“
abgeschlossen werden.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Nicht sel-
ten ist man durch Kreditkarten oder Mitglied-
schaft in einem Automobilclub für bestimmte Fälle
schon versichert. Auch wer eine Hausratsversiche-
rung abgeschlossen hat, kann davon ausgehen,
dass beschädigtes oder gestohlenes Gepäck bis
zu 10% der Versicherungssumme aus dieser begli-
chen wird. Warum also sollte man sich doppelt
versichern?
Das Abkommen von Montreal (2004) hat die
Rechte der Fluggäste erheblich verbessert. Geht
aufgegebenes Gepäck bei der Anreise verloren
oder wird es beschädigt, sind Fluggesellschaften
und Reiseveranstalter nun zur Zahlung einer Ent-
schädigungssumme bis zu einem Betrag von ca.
1200 Euro pro Fluggast verpflichtet (hierbei gilt
der Zeitwert bei Vorlage der Kaufrechnung). Be-
schädigungen sind innerhalb von sieben Tagen
nach Gepäckausgabe zu melden, bei Verspätung
und Verlust gilt eine Frist von drei Wochen. Aller-
dings wird empfohlen, unverzüglich bei der zu-
ständigen Lost & Found-Stelle vorzusprechen.
Bis zur verspäteten Ablieferung kann sich der
betroffene Passagier auf Kosten der Airline mit
Toilettenartikeln und Ersatzbekleidung versorgen.
Im Falle verspäteter Flugbeförderung ist ein Scha-
den bis zu einem Höchstbetrag von zirka 5000
Euro zu ersetzen - allerdings nur dann, wenn er
(nachweisbar durch Belege) auch tatsächlich, z.B.
durch verspätungsbedingte Hotelübernachtungen
und geplatzte Geschäftstermine entstanden ist.
Bei so genannter „höherer Gewalt“, in Fällen von
Streik oder Unwettern, geht der Passagier leer aus.
Storno
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt bis
zu 80 Prozent des Reisepreises, wenn man aus
ernst zu nehmenden Gründen zu Hause bleiben
muss. Gründe sind: Tod, schwerer Unfall oder Er-
krankung, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte
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