Travel Reference
In-Depth Information
Kündigung, neuer Arbeitsplatz nach Arbeitslosig-
keit, Schwangerschaft, Schaden an Eigentum
durch Feuer o.Ä. Nicht als triftiger Grund gelten
Krieg, Unruhen, Streik etc.
Haftpflicht
Für die Dauer des Urlaubs kann man eine Reise-
haftpflicht-Versicherung abschließen und sich
damit gegen Ansprüche schützen, die aus Sach-
und Personenschäden herrühren, die man selbst
verursacht hat. Keine Versicherung braucht abzu-
schließen, wer bereits in Deutschland haftpflicht-
versichert ist.
Kombi-
nation
Das in Reisebüros angebotene Versicherungspa-
ket ist eine Kombination aller hier vorgestellten
Versicherungsleistungen (ohne Haftplicht- und
auch ohne Unfallversicherung). Der zu entrichten-
de Preis hängt ab von der Dauer des Urlaubs und
der Höhe der Reisekosten.
Siche-
rungs-
schein
Bei Bezahlung der Reise erhält man einen so ge-
nannten Sicherungsschein. Dies ist eine Bürg-
schaftserklärung des Reisepreis-Versicherungs-
dienstes, der bei Konkurs des Veranstalters die ge-
zahlte Summe in voller Höhe zurückerstattet. Un-
ternehmen, die diesen Service nicht anbieten, soll-
te man meiden, denn bei Insolvenz wird kein Hel-
ler an den Kunden zurückgezahlt.
Zeitungen und Zeitschriften
Deutsche Zeitungen und Zeitschriften kommen in
La Palma mit einem Tag Verspätung an. Man fin-
det sie am Flug- und Fährhafen sowie in Zeitungs-
läden und Supermärkten der Ferienorte.
Führendes Anzeigenblatt der Insel ist das zwei-
wöchig erscheinende D'Ocasion (deutsch-spa-
nisch); kanarischen Themen widmet sich das
deutschsprachige Wochenblatt InfoCanarias.
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