Travel Reference
In-Depth Information
in der stadt
µ Botschaft der Bundesrepublik deutschland
in Bern, Postfach 250, CH-3000 Bern 16,
Tel. 031 3594111, Fax 031 3594444, E-
Mail: info@bern.diplo.de, www.bern.diplo.de
µ Österreichisches generalkonsulat in Zü-
rich, Seestr. 161, CH-8002 Zürich, Tel. 044
2832700, Fax 044 2803765,
E-Mail: zuerich-gk@bmaa.gv.at,
www.aussenministerium.at/zuerichgk,
Mo.-Fr. 9-12 Uhr
Für Menschen, die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, kann die Fortbewegung
an einigen Stellen schwierig sein. Insbe-
sondere das Kopfsteinpflaster in der Alt-
stadt ist mit einem Rollstuhl nicht immer
leicht zu bezwingen. Hohe Bordsteine gibt
es in der Stadt ebenfalls zuhauf. Diese
sind aber an vielen Stellen abgesenkt,
sodass Straßen auch mit einem Rollstuhl
meist gut überquert werden können.
Ein Teil der Trams und Busse sind
mittlerweile mit einem rollstuhlgerech-
ten Ein- und Ausstieg, einem sogenann-
ten Niederflureinstieg, ausgestattet, so-
dass auch die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel mit einem Rollstuhl in Zü-
rich immer leichter fällt. Ebenso gibt es
öffentliche Toiletten, ZüriWC genannt,
von denen viele - wenn auch nicht alle
- behindertengerecht ausgestattet sind
(siehe auch „Toiletten“).
Zusätzlich finden sich zwei Transport-
dienste für Behinderte in der Stadt. Eine
Anmeldung ist empfehlenswert:
µ BtZ Behinderten-transporte Zürich,
Badenerstr. 627, Tel. 044 4442211,
www.btz.ch
µ tixi transportdienst für Behinderte, Mühle-
zelgstrasse 15, Tel. 0848 002060,
www.tixi.ch
ein- und ausreise-
BestiMMungen
reisedokuMente
Obwohl die Schweiz nicht zur Europäi-
schen Union gehört, ist die Einreise rela-
tiv unkompliziert. An den Grenzübergän-
gen und im Zug werden meist nur Stich-
proben überprüft. In der Regel werden
Autofahrer, die ihren Personalausweis
oder ihren Reisepass gut sichtbar ans
Fenster halten, von den Zollbeamten
durchgewunken. Es passiert eher selten,
dass man längere Passkontrollen mit
durchwühltem Gepäck über sich erge-
hen lassen muss.
Für EU-Bürger genügt zur Einreise in
die Schweiz der Personalausweis oder
der Reisepass, der bei Deutschen we-
niger als ein Jahr, bei Österreichern
höchstens fünf Jahre abgelaufen sein
darf. Für mitreisende Kinder unter zehn
Jahren reicht ein Eintrag im elterlichen
Pass oder ein Kinderausweis ohne Foto,
für Kinder bis zum 16. Lebensjahr wird
ein Foto verlangt. Wer sich länger in der
Schweiz oder in Zürich aufhalten will,
sollte sich bei den konsularischen Ver-
tretungen erkundigen.
diPloMatische
Vertretungen
µ konsulat der Bundesrepublik deutschland
in Zürich, Freigutstr. 15, CH-8002 Zürich,
Tel. 044 2017222, Fax 044 20172229,
Mo.-Fr. 9-11.30 Uhr, Mi. 9-12 Uhr u. 14-
16.30 Uhr
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