Travel Reference
In-Depth Information
ausFuhr aus der schWeiZ
in die eu
Autofahrer müssen ihren internatio-
nalen Führerschein und den Fahrzeug-
schein mit sich führen. Empfehlenswert
ist darüber hinaus auch die internationa-
le Grüne Versichertenkarte.
Hunde und Katzen, die gegen Tollwut
geimpft sind, dürfen ohne Bewilligung
eingeführt werden, müssen aber ein
tierärztliches Tollwut-Impfzeugnis besit-
zen. Allerdings muss nachgewiesen wer-
den, dass die Impfung mindestens 30
Tage und nicht länger als zwölf Mona-
te vor der Einreise erfolgt ist. Kleintiere
wie Vögel, Meerschweinchen o. Ä. kön-
nen ohne Impfung eingeführt werden.
Der EU-Heimtierausweis wird ebenfalls
anerkannt.
µ alkohol: 1 l Spirituosen über 22 Vol.-%
Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen, Aperitifs
oder ähnliche Getränke mit 22 Vol.-% oder
weniger Alkoholgehalt oder 2 l Schaumweine
oder Likörweine oder eine anteilige Zusam-
menstellung dieser Waren und 2 l nicht-
schäumende Weine.
µ tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos
oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser
Waren
µ Parfums: 50 g, Eau de Toilette 0,25 l
µ andere Waren: Waren bis zu einem Wert
175 € dürfen zollfrei ausgeführt werden. Aus-
genommen sind Goldlegierungen und Gold-
plattierungen in unbearbeitetem Zustand
oder als Halbfabrikat.
einFuhr in die schWeiZ
Bei der Einreise in die Schweiz ist der
Reisebedarf für den persönlichen Ge-
brauch grundsätzlich zollfrei, muss
aber wieder ausgeführt werden. An-
sonsten gelten folgende Ein- und Aus-
fuhrbeschränkungen:
µ alkohol: 2 l Wein oder andere alkoholische
Getränke bis 15 Vol.-% Alkoholgehalt, 1 l
Spirituosen über 15 Vol.-% Alkoholgehalt
µ tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder
250 g Tabak
µ Wertfreigrenze: Waren bis zu einem
Wert von 300 CHF dürfen zollfrei einge-
führt werden. Übersteigt die eingeführ-
te Menge den Grenzwert, wird die Ware
abgabepflichtig.
µ Waffen: Waffen oder Waffenbestandteile,
aber auch Munition und Munitionsbestand-
teile müssen beim Zollamt angemeldet
werden.
µ auskünfte zu den Zollbestimmungen erteilt
die Oberzolldirektion, 3003 Bern,
www.zoll.admin.ch, Tel. 031 3226511.
elektriZität
Der Wechselstrom in Zürich beträgt wie
in Deutschland und Österreich 220 Volt.
Dennoch sollte man sich einen Adap-
ter für die Steckdosen mitnehmen,
weil Schukostecker nicht auf Schwei-
zer Steckdosen passen. Für die Schweiz
benötigt man einen Stecker-Typ J.
geldFragen
Währung
Die Währung der Schweiz ist der Fran-
ken, der als ausgesprochen stabil gilt.
Bei Redaktionsschluss dieses Reisefüh-
rers galt folgender Wechselkurs:
µ 1 CHF = 0,64 €
µ 1 € = 1,55 CHF
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