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liche Umgebung. Ihnen wurde einiges
abverlangt. Es gab aktive Vulkane, nur
wenig Holz und kargen Boden.
Staatsgründung
Bei ihrem ersten Treffen gaben sich die
Isländer eine eigene Verfassung; damit
war der Staat Island gegründet. Für je-
weils drei Jahre wählten sie ein Staats-
oberhaupt, den Lögsögumaður, den
Gesetzessprecher. Als erster wurde
Ulfhjótur gewählt, der den Anstoß für
die Gründung des Alþing gegeben hat-
te. Er übte nur die Recht sprechende
und gesetzgebende Gewalt aus. Die
Exekutive, also die vollstreckende Ge-
walt, besaß er nicht. Seine Aufgabe war
es auch, das geltende Recht auswendig
vorzutragen, daher der Name Geset-
zessprecher. Eine schriftliche Kodierung
der Gesetze gab es nämlich anfangs
nicht.
Vom Jahre 930 an trafen sich alle Is-
länder jedes Jahr für zwei Wochen im
Juni auf dem Þingvellir, der „Thingebe-
ne“, um Streitigkeiten zu schlichten.
Außerdem war das Alþing ein Treff-
punkt zum Austausch von Neuigkeiten.
Es gab ein sportliches und kulturelles
Rahmenprogramm, und es wurde Han-
del getrieben.
965 wurde das Land viergeteilt, und
jedem Landesteil ordnet man ein Ge-
richt zu. Hier wurden die lokalen Ange-
legenheiten geregelt. Konnte man sich
dort nicht einigen, trug man den Sach-
verhalt beim Alþing vor. Zusätzlich zu
den vier Gerichten gab es noch ein Ap-
pellationsgericht.
Gründung des Alþing
Zwar übernahmen die Isländer norwe-
gische Traditionen und profitierten vom
hohen Bildungsstand Norwegens, doch
wurden sie allmählich zu einem eige-
nen Volk. Das Land wurde damals von
vier mächtigen Sippen, unter anderem
von Ingólfur Arnarsons Leuten, be-
herrscht. Die Bewohner bestimmten an
ihrer Spitze „Goden“ als Priester und
Häuptlinge. Diese hatten in erster Linie
geistliche Aufgaben, dehnten ihren Be-
reich aber auch auf das Weltliche aus.
Jedes Godentum war ein unabhängi-
ger politischer Bezirk und verfügte über
eine Thingstätte, an der Recht gespro-
chen wurde. Jeder Bewohner Islands
musste einem Godentum angehören.
Die Godentümer konnten verkauft
oder vererbt werden. Einzelne Perso-
nen konnten auch mehrere Godentü-
mer auf sich vereinen. Aus dem Frei-
staat entstand so allmählich ein System,
bei dem nur noch wenige das Sagen
hatten.
Im Jahr 930 kam es zu einer Vereini-
gung aller Thingstätten und zu einer
Vereinheitlichung der Rechtspre-
chung. Als Ort dieser gemeinsamen
Thingstätte wählten die Isländer eine
Ebene am Þingvallavatn, ca. 50 km
nordöstlich von Reykjavík. Diese ge-
meinsame Versammlung nannten sie
Alþing. Die Isländer bezeichnen es gern
als das älteste demokratische Parlament
der Welt.
Einführung des Christentums
Der junge Staat stand einer ersten Be-
lastungsprobe gegenüber, als es um die
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