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Bedingt durch den Mangel an Bäu-
men brüten in Malta nur wenige Vo-
gelarten. Zu den wichtigsten der
zwölf hier vertretenen zählen Sturm-
taucher, Sturmschwalbe, Kurzzehen-
lerche und die Blaumerle, der Natio-
nalvogel Maltas. Der natürliche Le-
bensraum dieser Vögel ist auf die Na-
turschutzgebiete Filfla und Gðadira
(Mellieða Bay) sowie den kleinen
Wald in Buskett Forest beschränkt.
Die maltesischen Inseln sind aber
auch alljährlich eine bedeutende Zwi-
schenstation für zahlreiche Zugvögel,
darunter bedrohte Arten, auf dem
Weg zwischen Europa und Afrika.
In diesem Zusammenhang muss auf
eines der düstersten Kapitel der malte-
sischen Gegenwart aufmerksam ge-
macht werden. Zu den über Malta das
Mittelmeer überquerenden Zugvö-
geln gehören Fischadler, Falken, Rei-
her, Singdrosseln, Lerchen, Finken und
Grünlinge. Schätzungen der Maltese
Ornithological Society zufolge werden
von den Maltesern alljährlich (!) rund
eine halbe Million Vögel abgeschos-
sen, darunter 200.000 Drosseln,
50.000 Lerchen sowie 10.000 Greifvö-
gel und Reiher. Die meisten Tiere ver-
enden einfach, etliche werden aber
auch ausgestopft und entweder im
Heim als Trophäe ausgestellt oder an
skrupellose Touristen verkauft. Unver-
meidlich wird der Besucher bei seinen
Wanderungen auf Malta auf haufen-
weise Hülsen von Schrotpatronen, ge-
legentlich sogar auf Vogelleichen tref-
fen. Hinzu kommen noch Zehntausen-
de von Singvögeln, die mit Lockvögeln
und Fangnetzen lebend gefangen und
anschließend als zwitschernde Haus-
genossen in Käfigen verkauft werden.
Seit 1980 untersagt zwar ein Gesetz
die Vogeljagd, und die beiden ge-
nannten Schutzgebiete wurden einge-
richtet. Doch ist dieses Gesetz das Pa-
pier nicht wert, auf dem es geschrie-
ben steht, in einem Land, in dem jeder
zehnte Einwohner Mitglied des Jagd-
verbandes ist und die Politik diese star-
ke Lobby als Wählerpotenzial und
Wirtschaftsfaktor eindeutig den um-
weltpolitischen Erfordernissen vorzieht.
Die beiden „Vogelschutzgebiete“ kön-
nen daher allenfalls als Alibi (aus Angst
vor internationaler Ächtung) und
„good-will“-Bezeugung gegenüber
dem Wirtschaftsfaktor Tourismus die-
nen. Auch beim EU-Beitritt wurden für
Malta Sonderrechte ausgehandelt, so-
dass zwar EU-Artenschutzrecht gilt, für
Malta aber Ausnahmen gemacht wer-
den (Arten) und generell eine Über-
gangsfrist bis 2009/10
eingeräumt
wurde.
Die Gewässer um Malta sind we-
der tropisch, noch gibt es mangels hin-
reichenden Planktons eine besonders
große Vielfalt an Fischen oder Unter-
wasserflora. Schwertfische, Sardinen,
Barben, Dorsch und der „National-
fisch“ Lampuki (Makrelenart) stehen
dennoch oft auf dem Speisezettel.
Weitere Einzelheiten zur maltesischen
Unterwasserwelt
Spezialkapitel
Tauchen.
Magna Mater - Kultgöttin
der Neolithischen Kulturen
 
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