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Tabelle 2. 18 Anlagen des ruhenden Verkehrs nach RASt 06
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Parkstände für Rollstuhl benutzende Pkw-
Fahrer sind 3,50 m auszuführen. Es ist auf
barrierefreie Anschlüsse Parkstand/Gehweg zu
achten (Vorstand der Borde max. 3 cm, Flä-
chengefälle max. 3 %).
Lieferfahrzeuge benötigen bei Längsaufstel-
lung in Parkbuchten Breiten von 2,30 m bis
2,50 m, Lkw 3,00 m, Omnibusse können bis
3,50 m beanspruchen bei bis zu 21 m Länge
für den Gelenkbus.
Bei Senkrecht- bzw. Schrägaufstellung in
Parkbuchten ist ein Zwischenstreifen von 75
cm Breite zwischen Fahrbahnrand und Park-
bucht zweckmäßig zur
- Verbesserung der Sicht auf die Parkstände,
- Erhöhung der Erkennbarkeit ein- und aus-
parkender Fahrzeuge,
-
sicheren Überquerung der Fahrbahn.
Alle Richtlinien und Empfehlungen geben Maße für die Gestaltung eines Querschnittes vor, welche
aus der Beachtung von Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz
entstanden sind.
Auch die meisten im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Arbeiten (Positionen) sind darin
zu erkennen und daraus zu verstehen, die Ab-
rechnung erbrachter Leistungen wird erleich-
tert.
So enthält der Ausbauquerschnitt ( 2. 20)
- die Unterteilung der Straßen in ihre Ver-
kehrsflächen mit Breiten, Querneigungen,
Randausbildungen (unter 4.5.2)
Der Ausbauquerschnitt führt den Vorentwurf
weiter. Während dort z. B. für Erschließungs-
pläne ( 2. 19) der Maßstab 1 : 100 ausreichend ist,
werden jetzt genauere Darstellungen erforder-
lich. Im Maßstab 1 : 50 (Details auch 1 : 10
oder 1 : 20) wird nun neben der Breite auch
der Fahrbahnoberbau mit allen Materialien,
Dicken und Neigungen dargestellt ( 2 .20).
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