Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Symmetrische Querschnitte überwiegen in der
Praxis, asymmetrische Lösungen können ana-
log entwickelt werden.
Die wichtigsten Entwurfsgrundsätze betreffen
- die Bemessung der Fahrbahnen mit/ohne
ÖPNV
- die Führung des Radverkehrs
- die Funktionen der Seitenräume einschließ-
lich Parken
- die sichere Überquerbarkeit
- die Straßenraumgestaltung durch die Stra-
ßenraumproportionen
Daraus resultieren folgende Entwurfsgrundsätze:
Im Mischungsprinzip für Verkehrsstreifen
< 400 Kfz/h und maximal 30 km/h wird ver-
sucht, mehrere Nutzungen durch unterschiedli-
che Verkehrsteilnehmer möglichst verträglich
zu machen. Hierbei erfolgt eine höhengleiche
Ausbildung des gesamten Verkehrsraumes.
Beim Trennungsprinzip wird baulich eine
abgetrennte Fahrbahn geschaffen, in der Regel
durch Borde, Bordrinnen oder Rinnen. Bei
Verzicht auf Hochborde sollten die Verkehrs-
flächen ausreichend groß und eine Geschwin-
digkeitsdämpfung vorgenommen sein.
Die Fahrbahn muss deutlich von den Seiten-
räumen abgesetzt sein. Das kann durch Borde,
Bordrinnen und Muldenrinnen erreicht wer-
den. Diese Rinnen sind befahrbar und werden
der Fahrbahn zugerechnet = der Fahrbahnrand
liegt an der Bordansicht. Muldenrinnen sind in
Erschließungsstraßen und an schwach belaste-
ten Hauptverkehrsstraßen zur Trennung der
Fahrbahn von Seitenräumen geeignet.
Pendel- und Spitzrinnen sind nicht Bestandteil
der Fahrbahn, sie gelten als nicht befahrbar.
Gehwege erhalten 2,50 m als Mindestbreite,
die nur bei engen dörflichen Hauptstraßen auf
1,50 m abgemindert und in Hauptgeschäfts-
straßen bis auf 5,00 m vergrößert wird.
Radfahrstreifen von 1,60 m Breite sind durch
einen ununterbrochenen Breitstrich (0,25 m)
von der in gleicher Höhe verlaufenden Kfz-
Fahrbahn getrennt. 1,00 m Breite muss hiervon
ohne Einbauten wie Rinnen und Abläufe nutz-
bar sein.
2
0,75
Begrenzungsstreifen
Sicherheits-
trennstreifen
Fahrbahn
Radweg
0,30
Gehweg
2. 15 Höhengleiche Ausführung Rad-/Gehweg
Tabelle 2. 16 Empfohlene Fahrbahnbreiten (m) für zweistreifige Fahrbahnen (1400 bis 2200 Kfz/h)
Erschließungs-
straßen
Neben
Fahrbahnteilern
Anwendung
Hauptverkehrsstraßen
Überbreiten
Regelfall
6,50
4,50-5,50
mit Linienbusverkehr
6,50
6,50
geringer Linienbusverkehr, gerin-
ger Nutzungsanspruch
6,00
6,00
geringe Anzahl
Lkw-Begegnungen
5,50 (bei verminderter Ge-
schwindigkeit)
-
große Anzahl von Begegnungen
Bus/Bus, Lkw/Lkw oder Bus/Lkw
7,00
-
7,50 bei beidseitig 1,50
Schutzstreifen
7,00 bei engen Verhältnissen
mit beidseitig 1,25 Schutz-
streifen
Schutzstreifen für Radfahrer
-
Begegnung Lkw/Lkw neben hal-
tendem Lkw
9,00-10,00
starker Lkw- bzw. Linienbusver-
kehr neben haltendem Pkw
8,50
Regelfall an Hauptverkehrsstraßen
3,00-3,50
bei Linienbusverkehr
mind. 3,25
landwirtschaftlicher Verkehr,
Schwer- und Großraumtransporte
3,75
4,00-4,75 (eventuell
auch nur einseitig)
im Militärgrundnetz
Fahrzeuge des Winterdienstes
Einzelfallprüfung
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