Civil Engineering Reference
In-Depth Information
2.2.3 Die RAST 06 (Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen -
Ausgabe 2006)
würfe (Tabelle 2 .13), lassen aber gleichzeitig
individuelle Entwürfe zu, da neue Stadtstraßen
häufig in alte Verkehrsräume (= alter Bestand)
einzupassen und an alte Bebauung (= alter
Bestand) anzupassen sind. Die städtebauliche
Bemessung des Straßenraumes hat dann vor-
handene Breiten mit erwünschten Proportionen
(Rad-/Gehweg - Fahrbahn - Rad-/Gehweg mit
30 % - 40 % - 30 %) und geforderten Fahr-
bahnbreiten abzugleichen.
2
Die RAST gelten für die Kategoriengruppen VS
bis ES nach RIN (siehe Tabellen 2. 3 und 2. 13).
Bei der Planung von Stadtstraßen bildet das
Bauen im Bestand eigene Problembereiche
aus. Dem zur Folge bieten die RAST empfoh-
lene Lösungen für typische Straßenraument-
Tabelle 2. 13 Gestaltungsmerkmale und Kategoriengruppen für Stadtstraßen
Verknüpfung von
Straßen gleicher oder
mit Straßen überge-
ordneter Kategorien in
Knotenpunkten
Entwurfssituation
und
Straßenkategorie
Kategorien-
gruppe
VS
anbaufrei
einbahnig
und
zweibahnig
50 km/h
und
70 km/h
Anbaufreie Straße VS II, VS III
Plangleiche Knoten-
punkte mit Lichtsi-
gnalanlage oder
Kreisverkehr
HS
Verbindungsstraße HS III, HS IV
Örtliche Einfahrtsstraße HS III, HS IV
Hauptgeschäftsstraße HS IV, ES IV
Örtliche Geschäftsstraße HS IV, ES IV
Dörfliche Hauptstraße HS IV, ES IV
Industriestraße ES IV, ES V, (HS IV)
Gewerbestraße ES IV, ES V, (HS IV)
Quartierstraße ES IV, HS IV
einbahnig
und
zweibahnig
angebaut
50 km/h
Plangleiche Knoten-
punkte ohne Lichtsi-
gnalanlage
ES
angebaut
einbahnig
häufig 30
km/h
Sammelstraße ES IV
Wohnstraße ES V
Wohnweg ES V
Die Ermittlung eines empfohlenen Querschnit-
tes nach RASt 06 erfolgt unter Abwägung von
Nutzungsansprüchen des
- Fußgängerverkehrs und Aufenthalts,
- Radverkehrs,
- ruhenden Verkehrs.
Es erfolgen Prüfungen der Fragen
- Wie und in welchem Umfang findet ÖPNV
statt? (ÖPNV = Öffentlicher-Personen-
Nah-Verkehr)
- Welche Stärke hat der Kraftfahrzeugver-
kehr je Stunde (Kfz/h)?
- Welche Breite zwischen Gebäuden ergibt
die verfügbare Straßenraumbreite?
Breiten- bzw. Flächenreserven sind dem Füß-
gängerverkehr und Aufenthalt zuzuschlagen.
Steht weniger Raum zur Verfügung, so kann
eher ein kleinerer Querschnitt oder der Ver-
zicht auf z. B. einen Parkstreifen geprüft als die
Reduzierung von Abmessungen in den empfoh-
lenen Querschnitten vorgenommen werden.
Radverkehr wird bei < 400 Kfz/h auf der
Fahrbahn geführt, bei 400 bis 1000 Kfz/h auf
Schutzstreifen von 1,50 m Breite (Ausnahme
1,25 m), bei > 1000 Kfz/h sind Radfahrstreifen
oder Radwege zu bevorzugen.
Tabelle 2. 14 Straßenbegleitende Radwege
Regelbreite Sicherheitstrennstreifen
0,75 m zu angrenzender
Fahrbahn oder Längs-
parkstreifen
(0,50 m ohne Einbauten
bei geringer Belastung)
1,10 m bei Senkrecht-
oder Schrägparkständen
(Überhangstreifen anre-
chenbar)
2,00 m
(1,60 m bei
geringer
Belastung)
Einrichtungs-
Radweg
Zweirichtungs-
Radweg
2,50 m
(2,00 m bei
geringer
Belastung)
0,75 m
Search WWH ::




Custom Search