Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Bauliche Mittelstreifen sind 2,50 m breit,
regelmäßig ohne Bepflanzung und nehmen
Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Verkehrszeichen
und Blendschutzeinrichtungen auf.
Verkehrstechnische Mittelstreifen trennen
bei einbahnigen Straßen die Fahrtrichtungen
durch Sperrflächenmarkierungen oder eine
auffällige farbliche Oberflächengestaltung. Sie
sind 1,00 m breit und können durch weitere
Einrichtungen wie überfahrbare Schwellen bis
6 cm Höhe unterstützt werden.
Bankette sind regelmäßig 1,50 m breit und
können in Einschnitten auf 1,00 m verringert
werden. Sie nehmen Verkehrszeichen, Leitein-
richtungen und Fahrzeug-Rückhaltesysteme
auf. Zudem dienen sie als Arbeitsraum für den
Straßenbetriebsdienst. Daher sind sie standfest
auszubilden, was auch Unfallschäden durch
von Fahrbahnen abkommende Fahrzeuge ver-
mindert (Bild 1 .26). Dazu werden nach ZTV
E-StB 09 Böden GU oder GT mit Größtkorn
32 mm oder Schotterrasen mit 15 % Oberbo-
denanteil eingebaut.
Rasenmulden dienen neben den Böschungen
der flächenhaften Versickerung von Oberflä-
chenwasser gemäß RAS-Ew. Sollte dies aus-
nahmsweise unmöglich sein, sind an Landstra-
ßen auch offene Rinnen als Bord-, Pendel-
oder Spitzrinnen geeignet. Diese liegen dann
grundsätzlich außerhalb der Fahrbahn und sind
in der Breite zu Lasten der Bankette oder des
Mittelstreifens anzurechnen. Bordrinnen der
EKL 4 können auch innerhalb der Fahrbahn
liegen.
Rad-/Gehwege werden aus Kostengründen
regelmäßig einseitig angelegt. Sie sind 2,50 m
breit. Sie sollen unter Nutzung der natürlichen
Geländeform - notfalls mit wechselndem Ab-
stand zur Fahrbahn - so angelegt sein, dass
Radfahrer durch den Kfz-Verkehr nicht unzu-
mutbar geblendet werden.
Der seitliche Trennstreifen muss dabei mindes-
tens 1,75 m breit sein, Bankette neben Rad-/
Gehwegen sind 0,50 m breit.
Auf Brücken ist eine Breite von 2,50 m für
Rad-/Gehwege zwischen Geländer und
Schutzeinrichtung zur Fahrbahn erforderlich.
2
Böschungshöhe h
h
2,0 m
h < 1,5 m
Damm
Einschnitt
Tangentenlänge
der Ausrundung
T = 3,00 m
T = 1,5 · h
Rad-/Gehweg
2. 12
Ausbildung von Regelböschungen nach
RAL
>0,50
2,50
>0,50
Die Böschungsneigung soll bei Dämmen in
der Regel 1:2 (senkrechte Höhe zu waagerech-
ter Breite) und bei Einschnitten 1:1,5 betragen.
Es können zur besseren Einpassung in das
Gelände oder aus anderen Gründen auch fla-
chere Neigungen gewählt werden.
Bei Böschungen mit einer Höhe von mehr als
6,00 m kann eine Berme als befahrbarer
Unterhaltungsweg erforderlich sein.
Der Übergang Böschung/Gelände ist auszu-
runden, wobei sich die Ausrundung aus den
Tangentenlängen nach Bild 2. 12 ergibt.
Am Böschungsfuß sind Entwässerungsmulden
nach RAS-Ew zur Versickerung von Oberflä-
chenwasser unterzubringen.
a) außerhalb des Entwässerungsbereichs
Rad-/Gehweg
2,50
>1,75
>0,50
b) mit einem Trennstreifen
2. 11
Lage und Maße fahrbahnnaher Rad-/
Gehwege nach RAL
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