Civil Engineering Reference
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Ausnahmen:
EKA 1B kann bei < 30000 Kfz/24 h als RQ 28
EKA 2
kann bei > 30000 Kfz/24 h als RQ 31
ausgeführt werden
bei > 60000 Kfz/24 h als RQ 36
EKA 3 kann in Ausnahmefällen begrenzt ohne Seitenstreifen mit 3,00 m breiten Nothaltebuchten oder 2,00 m
breiten Banketten geplant werden.
2
außen
innen
außen
43,50
18,25
15,75
2,50
2,50
3,75
3,75
3,50
3,50
4,00
3,50
3,50
3,75
3,75
RQ 43,5
1,50
0,50
0,75
0,75
0,50
1,50
außen
innen
außen
25,00
9,75
7,75
2,00
2,00
3,50
3,25
2,50*
3,25
3,50
RQ 25
2. 6 Beispiele für RQ 43,5 und RQ 25
1,50
0,50
0,50
0,50
0,50
1,50
Sie bieten trotzdem keine geschlossenen Lö-
sungen und lassen dem Planer Ermessensspiel-
raum.
Zu den fünf Kategorien nach RIN (Tab. 2. 3)
werden vier Entwurfsklassen angeboten, die
aus der Funktion im Netz heraus bestimmt
sind. Sie sollen eine Einheitlichkeit der Stra-
ßen einer Kategorie fördern, Straßen unter-
schiedlicher Kategorie dabei deutlich unter-
scheidbar machen.
Die Kategorie LS V wird nach den Richtlinien
für den Ländlichen Wegebau (RWL) geplant.
Die RAL sind in den Entwurfsstufen Vorpla-
nung, Entwurfsplanung, Genehmigungspla-
nung und Ausführungsplanung anwendbar
(Tabelle 2. 2).
2.2.2 Die RAL (Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen -
Entwurf 1.3.2008)
Landstraßen dieser Richtlinie sind anbaufreie
einbahnige Straßen mit planfreien oder plan-
gleichen Knotenpunkten außerhalb bebauter
Gebiete. Bis 15 km Länge können auch zwei-
bahnige Abschnitte als Landstraßen gelten,
längere werden nach den RAA geplant.
Somit können die RAL für Bundes-, Landes-,
Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen gelten.
Ziel der RAL ist die Standardisierung von
Straßen zum Zwecke einer sicheren und funk-
tionsgerechten Verkehrsführung.
Tabelle 2. 7 Entwurfsklassen für Landstraßen mit zugeordneter Verbindungsfunktion
Straßenkategorie
Entwurfsklasse
Verbindungsfunktionen
Verbindung von Oberzentren (OZ) zu Metropol-
regionen (MR) und zwischen OZ
LS I
EKL 1
Verbindung von Mittelzentren (MZ) zu OZ und
zwischen MZ
LS II
EKL 2
Verbindung von Grundzentren (GZ) zu MZ und
zwischen GZ
LS III
EKL 3
Verbindung von Gemeinden ohne zentralörtli-
che Funktion zu GZ und Verbindung zwischen
Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion
LS IV
EKL 4
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