Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die Quernähte der einzelnen Schichten oder
Lagen sind um mindestens 2,00 m zu verset-
zen.
Arbeitsunterbrechungen beim Einbau von
Binder- oder Deckschichtmischgut erfordern
das Entfernen von bis zu 3,00 m der eingebau-
ten Bahn. Diese Quernaht ist dann in ganzer
Dicke abzukanten und außer bei Gussasphalt
mit B, PmB oder bitumenhaltigem Bindemittel
anzustreichen oder anzusprühen (ca. 40 g je
cm Schichtdicke und 1 m Naht).
mm. Fugen dürfen nicht in Rollspuren oder an
Fahrbahnmarkierungen liegen. Die Ausbildung
der Fugen kann mit Fugenmassen oder Fugen-
bändern erfolgen (Bild 4.8.62). Die erhitzte
Seite wird mit dem verflüssigten Bitumenfilm
an die Einbauten gedrückt. Bei Einbau der
heißen Asphaltschicht wird auch die andere
Seite verklebt. Stand das Bitumenband ca. 5
mm höher als die Schichtoberfläche erfolgt mit
dem Verdichten ein Herunterdrücken und
„Versiegeln“ der Fuge.
Die Randausbildung des Asphaltoberbaues
lässt sich nach Rändern mit Einfassung und
freien Rändern unterscheiden.
An Rändern mit Einfassungen, z. B. am Was-
serlauf (an der Rinne, der Gosse) werden As-
phaltdeckschichten und Tragdeckschichten im
Dachprofil um 0,5 bis 1 cm höher eingebaut,
um den Abfluss des Oberflächenwassers zu
gewährleisten. Bei einseitiger Querneigung gilt
dies nur für den tiefer liegenden Rand.
Freie Ränder von Walzasphaltbefestigungen
(Bild 4 .8.38) sind nicht steiler als 2:1 und nicht
flacher als 1:1 zu neigen, da sonst der Asphalt-
rand zu leicht nach außen abbricht bzw. zu viel
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Bei dem Einbau von Walzasphalt „heiß gegen
kalt“ entstehen Nähte, bei Gussasphalt „Heiß
gegen kalt“ dagegen Fugen!
Fugen sind nach ZTV Asphalt Zwischenräume
von Asphaltschichten zu Einbauten oder zwi-
schen zwei Asphaltschichten. Fugen sind ent-
weder geplant oder arbeitsbedingt entstanden.
Anschlüsse von Walzasphaltdeckschichten
(außer offenporigem Asphalt) an Gussasphalt
oder an Einbauten (Borde, Rinnen, Schächte..)
erhalten dann Fugen, die nach ZTV Fug-StB
und TL Fug-StB ausgebildet werden. Dabei
beträgt die Fugenbreite nach ZTV Asphalt für
Längs- und Queranschlüsse mindestens 10
Tabelle 4. 8.63 Unterscheiden der im Asphalt-Deckenbau einzusetzenden Walzen
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