Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Sichtprüfungen wollen Richtung und Höhen-
lage, Beschädigungen und Deformationen,
Abschlüsse und Verbindungen sowie Ausklei-
dungen und Beschichtungen überprüfen. Bei
begehbaren Kanälen ist eine Sichtprüfung
leicht durchzuführen. Bei nicht begehbaren
Kanälen ließe sich einiges mit dem heute nicht
mehr üblichen „Spiegeln“ erkennen. Üblich
ist, die Leitung mit dem Kanalfernauge (einer
elektronischen Kamera auf einem Schlittenwa-
gen) abzufahren. Mit der entsprechenden TV-
Technik lässt sich die Übertragung an einem
Monitor verfolgen. Der angeschlossene Com-
puter druckt ein Protokoll aus. Wichtige Vor-
kommnisse werden mit einem Foto (z. B. für
das Abnahme-Protokoll) festgehalten ( 4. 2.64).
Dichtheitsprüfungen stellen die Dichtheit von
Rohrleitungen evtl. einschließlich der An-
schlüsse, Schächte und Inspektionsöffnungen
mit Wasser (Verfahren „W“) oder mit Luft
(Verfahren „L“) fest. Üblich war bisher die
Prüfung mit Wasser, immer häufiger wird
allerdings das Verfahren „L“ angewendet.
Beim Prüfen auf Wasserdichtheit verschließt
man alle Öffnungen einer Haltung wasserdicht
und drucksicher. Dann füllt man die Leitung
vom tiefsten Punkt her langsam mit Wasser, so
dass die Luft am Hochpunkt entweichen kann
( 4. 2.65).
Die Prüfung von Abwasserkanälen kann nach
1 h beginnen. Während einer Prüfzeit von
30 min und einem Prüfdruck zwischen 10 und
50 kPa dürfen die in Tabelle 4. 2.66 nach DIN
EN 1610 genannten Zugabe-Wassermengen
nicht überschritten werden. Die Wassermengen
4
4. 2.64 a) Kanalfernsehinspektion mit selbstfahrender Kamera und Inspektionsfahrzeug,
b) Prüfungsprotokoll einer neu verlegten Regenwasserleitung mit dem Kanalfernauge,
c) Foto einer Verwurzelung im Rohr
1 Kontroll- und Steuerstand
2 Trennwand
3 Kabeltrommel bzw. Winde
4 Umlenkrolle
5 Kamerakabel
6 Kanalfernsehkamera
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