Civil Engineering Reference
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Tabelle 4. 2.21 Wandmaterial zum Verkleiden von Rohrgräben und Baugruben
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der oberen Baugruben- oder Grabentiefe muss
man der Sohlbreite die Böschungsbreite unter
Berücksichtigung der in Tabelle 4. 2.20 ge-
nannten Böschungswinkel zuschlagen. Bei
Baugruben bis zu 0,80 m Tiefe wird in jedem
Fall mit senkrechten Wänden abgerechnet
(VOB/C).
Maschinen und Geräte. Neben den üblichen
Erdmaschinen zum Lösen, Ausheben, Trans-
portieren, Einbauen und Verdichten von Bo-
den setzt man für den Verbau von Rohrgräben
und Baugruben mit Spundbohlen, Kanaldielen
( 4. 2.21) und Trägern auch Rammen ein, und
zwar:
- Rammbären , die als Freifall-, Dampf- oder
Explosions-Dieselbären (Gesamtgewicht bis
zu 30 000 kg) an einem Rammgerüst geführt
werden und mit relativ geringer Schlagzahl
arbeiten (40 bis 60 Schläge/min), oder
- Rammhämmer bzw. Schnellschlaghäm-
mer, die mit geringem Gesamtgewicht (2000
bis 8000 kg) und erheblich höherer Schlag-
zahl (100 bis 220 Schläge/min) auf Spund-
bohlen „reiten“ und arbeiten.
Für die einzelnen Verbauarbeiten sind Geräte
und Hilfsmittel erforderlich, deren Mindest-
abmessungen und technische Werte in
DIN 4124 (Baugruben und Gräben) festge-
legt sind.
Fehler und Unfallquellen. Auf Baustellen
werden beim Bau von Leitungsgräben und
Baugruben häufig die Böschungen steiler
angelegt, die Standfestigkeit der Böden
überschätzt, Witterungseinflüsse und
Arbeitsunterbrechungen nicht bedacht oder
die Grabenränder belastet ( 4. 2.19).
Diese Fehler können zu schweren Unfällen mit
lebenslangen Verletzungsfolgen oder zu sofor-
tigem Tod führen. Sie müssen deshalb unbe-
dingt vermieden werden.
Unverbaute, offene Leitungsgräben haben
Vor- und Nachteile: Sie sind oft schwieriger zu
besteigen, Rohre und andere Materialien sind
umständlicher herabzulassen. Andererseits
sind sie sicherer. Auch ist zusätzlich Arbeits-
raum (in der Böschung) vorhanden.
Wie bei anderen Erdarbeiten darf auch beim
Aushub des Bodens aus Baugruben und Lei-
tungsgräben die Sohle unter keinen Umständen
aufgelockert werden. Ein lastfreier Streifen
von 0,60 m ist am oberen Böschungsrand
einzuhalten.
Die Aushubtiefe der Baugruben wird von OF
Gelände bis zur Graben- bzw. Baugrubensohle
gerechnet. Die Breite der Baugrubensohle
ergibt sich aus den Maßen des Baukörpers
oder Rohrs, dem Arbeitsraum und der evtl.
erforderlichen Schalung. Für die Ermittlung
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