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4. 2.18
Grabenquerschnitte bei verschiedenen Böschungswinkeln und angenäherter Böschungs-
breite b (genau: b = h : tan
4
α
)
wirtschaftlichsten. Da die Unfallgefahren und
die Schäden durch Rutschungen und Einstürze
groß sind, legen die DIN 4124 und die Unfall-
verhütungsvorschriften Böschungswinkel fest
( 4. 2.20).
Ausführung. Leitungsgräben können unver-
baut und mit Böschungen nur hergestellt wer-
den,
- wenn es die Ausschreibung nicht ausdrück-
lich verbietet:
- wenn keine Bauwerke in der Nähe gefähr-
det werden;
- wenn die Verkehrsverhältnisse die größere
Grabenbreite erlauben;
- wenn man eine erheblich größere Menge
Aushubboden lagern kann.
Ob ein unverbauter Leitungsgraben wirt-
schaftlicher ist als ein verbauter, lässt sich
nur von Fall zu Fall durch Vergleichskalkula-
tion feststellen. In Bild 4. 2.18 werden die
Querschnitte eines 2,5 m tiefen und in der
Sohle 1,0 m breiten Leitungsgrabens bei
verschiedenen Böschungswinkeln miteinan-
der verglichen.
Bei geringen Tiefen und unter bestimmten
Bedingungen dürfen Gräben mit senkrechten
Wänden gebaut werden.
§ 28. (1) Bei Erd-, Fels- und Aushubarbei-
ten sind Erd- und Felswände so abzubö-
schen oder zu verbauen, dass Beschäftigte
nicht durch Abrutschen der Massen ge-
fährdet werden können. Dabei sind zusätz-
liche Einflüsse, die die Standsicherheit des
Erdbodens beeinträchtigen können, zu be-
rücksichtigen.
4. 2.19 Baustellensituation - ohne Kommentar
Tabelle 4. 2.20 Vorgeschriebene Böschungswinkel für die Ermittlung des Böschungsraums
nach DIN 4124
nichtbindiger oder
weicher bindiger Boden
steifer oder halbfester
bindiger Boden
Fels
nach DIN 18300
(Abrechnung)
Bodenklassen 3 und 4
Bodenklasse 5
Bodenklassen 6 und 7
40°
60°
80°
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