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4. 2.22 Gefahren im Rohrgraben in Abhängigkeit von der Grabentiefe
Die Erprobung und erste Anwendung neuarti-
ger Verbauverfahren und -geräte sind der Be-
rufsgenossenschaft anzuzeigen (§ 34 der Un-
fallverhütungsvorschrift Bauarbeiten).
Ausführung . Der Bau von Rohrgräben und
das Verlegen von Rohren in diesen Gräben
gehören zu den gefährlichsten Arbeiten im
gesamten Tiefbau. Mit zunehmender Tiefe der
Rohrgräben wächst die Gefahr, bei einem
Einsturz der Grabenwände verschüttet zu wer-
den ( 4. 2.22). Deshalb sind alle Vorschriften
der genannten Normen und alle Unfallverhü-
tungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
auf der Baustelle sorgfältig einzuhalten. Auch
Vorschriften, die z. B. Mindest-Grabenbreiten
oder Einzelheiten des Verbaus festlegen, die-
nen ausschließlich der Sicherheit.
Arbeiten in und an Rohrgräben und Bau-
gruben sind sehr gefährlich. Die entspre-
chenden Unfallverhütungsvorschriften sind
genauestens einzuhalten.
4
Vor Beginn der Aushubarbeiten werden die
Achse der Rohrleitung und die Mittelpunkte
der Schächte markiert. Die ermittelten Gra-
benbreiten (Aushubbreiten) lassen sich nun
von der Achse aus einmessen und festlegen.
Grabenbreiten. Beim Bau eines Rohrgrabens
sind die in Tabelle 4. 2.23 genannten Graben-
breiten nach EN 1610 einzuhalten. Als lichte
Grabenbreite gilt bei verkleideten Gräben für
Leitungen und Kanäle meist der lichte Abstand
der Holzbohlen oder Kanaldielen bei waage-
rechtem und senkrechtem Verbau. Die Min-
destbreiten betragen 0,80 m bei bis zu 1,75 m
Grabentiefe, darüber hinaus 0,90 m bis 1,0 m.
Tabelle 4. 2.23 Lichte Grabenbreiten nach DIN EN 1610
DN
Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN (OD + x )
m
verbauter Graben
unverbauter Graben
β
>
60°
β
60°
225
OD + 0,40
OD + 0,40
> 225 bis
350
OD + 0,50
OD + 0,50
OD + 0,40
> 350 bis
700
OD + 0,70
OD + 0,70
OD + 0,40
1200 OD + 0,85 OD + 0,85 OD + 0,40
> 1200 OD+ 1,00 OD+ 1,00 OD + 0,40
Bei den Angaben OD + x entspricht x/2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Gra-
benverbau
> 700 bis
Mindestgrabenbreite in Abhän-
gigkeit von der Grabentiefe
Grabentiefe
m
< 1,00
keine Mindestgrabenbreite vorge-
geben
OD der Außendurch-
messer in m
Winkel
der unverbauten
Grabenwand
β
1,00
1,75
0,80
>1,75
4,00
0,90
Die Mindestgrabenbreite ist der jeweils größere Wert
aus den Tabellen a und b.
> 4,00
1,00
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