Civil Engineering Reference
In-Depth Information
3
Bei Arbeitsstellen von
kürzerer Dauer in der
Regel ohne Warnleuch-
ten. Querabsperrung
durch Absperrschranke
(H = 250 mm) oder ein-
seitige Leitbaken. Min-
destens 3 einseitige
Warnleuchten. Längsab-
sperrung durch doppel-
seitige Leitbaken Ab-
stand max. 10 m. Dop-
pelseitige Warnleuchten
auf jeder 2. Leitbake.
Querabsperrung durch
einseitige Leitbaken.
Abstand längs 1 bis 2 m,
quer 0,6 bis 1 m. Einsei-
tige Warnleuchten auf
jeder Leitbake. Längsab-
sperrung zum Gehweg
durch Absperrschranken
(H = 100 mm) und ggf.
Tastleisten. Warnleuchten
doppelseitig oder mit
Rundumlicht, Abstand
max. 10 m.
Bei Arbeitsstellen von
kürzerer Dauer in der
Regel ohne Warnleuch-
ten. Querabsperrung
durch einseitige Leitba-
ken. Abstand längs 1 bis
2 m, quer 0,6 bis 1 m.
Einseitige Warnleuchten
auf jeder Leitbake.
Längsabsperrung durch
einseitige Leitbaken.
Abstand max. 10 m. Ein-
seitige Warnleuchten auf
jeder 2. Leitbake. Ggf.
Absperrschranke (H = 100
mm) zusätzlich.
1)
Kann in Ausnahmefällen unterschritten werden
(s. Teil B, Abschn. 2.2.1)
2)
andere Breiten s. Teil B, Abschn. 2.4.1
1)
Kann in Ausnahmefällen unterschritten werden
(s. Teil B, Abschn. 2.2.1)
2)
Bei geringer Verkehrsstärke bei 30 bis 50 m
* )
Doppelseitige Leitbaken und Warnleuchten
3. 15
Regelplan B I/5 nach RSA. 2-streifige
Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und
geringer Verkehrsstärke. Verkehrsrege-
lung durch Verkehrszeichen
3. 16
Regelplan B I/7 nach RSA. 2-streifige
Fahrbahn mit Arbeitsstelle in Fahr-
bahnmitte. Verkehrsregelung durch Ver-
kehrszeichen
Search WWH ::




Custom Search