Travel Reference
In-Depth Information
keine Wertsachen, keine größeren
Mengen Bargeld und Reisedokumen-
te möglichst nur in Kopie mitnehmen.
Es sollten unbedingt die Hinweise
des Auswärtigen Amtes für bestimm-
te Gebiete beachtet werden. Die Lage
ist insgesamt ruhig, aber nicht in allen
Landesteilen stabil, was auf die regio-
nalen Konflikte in Abchasien und Süd-
ossetien zurückzuführen ist. Aktuelle
Reisehinweise, auch zu den Transitlän-
dern, neben Hinweisen zur allgemei-
nen Sicherheitslage erteilen:
Deutschland: www.auswaertiges-amt.de
und www.diplo.de/sicherreisen (Länder- und
Reiseinformationen), Tel. 030/50 00-0, Fax
50 00-34 02.
Österreich: www.bmaa.gv.at (Bürgerser-
vice), Tel. 05/011 50-44 11, Fax 05/011 59-0.
Schweiz: www.dfae.admin.ch
läre georgische Grenzübergänge dro-
hen daher Festnahme und Strafen.
Das Obere Kodori-Tal in Ober-Ab-
chasien steht zwar unter Kontrolle der
georgischen Regierung, aber erst im
Juli 2006 kam es zu bewaffneten
Übergriffen durch unbekannte Kräfte.
Westmingrelien
(Umgebung von Sugdidi)
Aufgrund der hohen Zahl von Ver-
triebenen aus dem nahen Abchasien
und der damit verbundenen sozialen
Spannungen besteht ein erhöhtes Risi-
ko von gewaltsamen Übergriffen.
Südossetien
Die Sicherheit von Reisenden ist
nicht gewährleistet, da es immer wie-
der zu gewaltsamen Auseinanderset-
zungen und Schießereien kommt.
(Reisehin-
weise), Tel. 031/323 84 84.
Es wird von Reisen in die folgenden
Landesteile abgeraten:
Pankisi-Tal
Nahe der tschetschenischen Gren-
ze leben ca. 1500 tschetschenische
Flüchtlinge. Nach mehreren Sicher-
heitsoperationen seit August 2002 ha-
ben die georgischen Sicherheitskräfte
die Kontrolle zumindest über den be-
siedelten, unteren Teil des Tales wie-
dererlangt. Insgesamt bleibt die Si-
cherheitslage aber angespannt.
Abchasien
Die Sicherheitslage ist prekär. In
mehreren Gebieten gibt es teils nicht
gekennzeichnete Minenfelder. Ab-
chasien ist zurzeit nicht für den inter-
nationalen Reiseverkehr geeignet. Es
gehört völkerrechtlich weiterhin zu
Georgien, unterliegt aber nicht dem
Einfluss der Regierung in Tbilisi. Wer
über die russisch-abchasische Grenze
am Psou einreist, wird von den georgi-
schen Grenzbeamten als illegal Einrei-
sender behandelt. Bei anschließender
Weiterreise über die Waffenstillstands-
linie am Inguri-Fluss bei Sugdidi in be-
nachbarte georgische Landesteile
bzw. beim Ausreiseversuch über regu-
Buchtipp
„Schutz vor Gewalt und Kriminalität unter-
wegs“, Praxis-Reihe, R EISE K NOW -H OW Verlag.
 
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