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Der abchasische Separatistenführer
Ardsindba erlaubte nichtgeorgischen
Flüchtlingen die Rückkehr nach Ab-
chasien, in den Häusern der vertriebe-
nen Georgier siedelte er vor allem
Russen, aber auch Tscherkessen und
Tschetschenen an. Georgier, die ihr
Hab und Gut nicht freiwillig aufgaben,
wurden ermordet.
Im April 1994 wurde in Moskau ein
Abkommen zwischen Georgien und
Abchasien unterzeichnet, in dem Ab-
chasien den 250.000 Flüchtlingen die
Rückkehr erlaubte und die Stationie-
rung von 2500 Mann einer GUS-Frie-
denstruppe vorsah. Abchasien sah es
als einen Schritt in Richtung Unabhän-
gigkeit an, dass das Abkommen eine
abchasische Verfassung, Hymne und
Staatsflagge erlaubte. Es wurde ver-
säumt, die georgische Oberhoheit
über Abchasien festzuschreiben.
Stattdessen schuf die russische Seite
Fakten durch die Entsendung von drei
Bataillonen anstelle der 2500 Mann,
ausgestattet mit schwerer Artillerie
und T-72-Panzern, die sich entlang der
12-km-Sicherheitszone am Inguri-Fluss
und im Kodori-Tal stationierten. Es soll-
te ihre Aufgabe sein, den Flüchtlingen
die Rückkehr nach Gali zu ermögli-
chen. Der UN-Sicherheitsrat billigte
dieses Vorgehen. Eine Rückkehr nach
ganz Abchasien wollte Russland je-
doch nicht begleiten.
Im Februar 1995 ging die UNO da-
von aus, dass Georgien den Krieg ge-
gen Abchasien verloren habe und der
Bildung einer Konföderation zwischen
beiden Staaten zustimmen würde. Im
März 1995 richteten abchasische Mi-
lizen in Gali unter Anwesenheit der
UN-Beobachter und russischen Frie-
denstruppen ein Blutbad unter der
georgischen Bevölkerung an. Die rus-
sischen „Friedenstruppen“ stellten da-
für Fahrzeuge und Treibstoffe zur Ver-
fügung. Danach konnte von einer ab-
sehbaren Rückkehr der Georgier nicht
mehr die Rede sein.
Russland begann am 11. Dezember
1995 den Krieg gegen Tschetsche-
nien im Nordkaukasus.
Brennpunkt Ost-Abchasien
Der ehemalige Gouverneur des
Oberen Kodori-Tals, Emsar Kwitsiani,
hatte am 23. Juli 2006 die Autonomie
des Gebietes ausgerufen, woraufhin
georgische Truppen dorthin verlegt
wurden, um Kwitsiani festzunehmen.
Das Obere Kodori-Tal gehört zu Ober-
Abchasien, das aus der Oberen Kodo-
ri-Schlucht, der Tschachalta-Gebirgs-
kette und dem Maruchi-Pass besteht.
Es wird vor allem von Swanen be-
wohnt und ist dünn besiedelt (weniger
als 2000 Menschen im Jahr 2002). Da
Sochumi nur 20 km entfernt liegt, ist
es von strategischer Bedeutung. Ob-
wohl es zunächst zum abchasischen
Bezirk Gulripschi gehörte, fiel es infol-
ge des Waffenstillstandvertrages vom
14. Mai 1994 unter die Kontrolle der
georgischen Zentralregierung in Tbili-
si. Kwitsiani und seine etwa 200 Mann
starke Freischärlertruppe Tkis Mebi
(Waldbrüder) konnten sich hier eta-
blieren. Die UNOMIG (United Na-
tions Oberservers Mission in Georgia)
hatte das kritisiert, woraufhin mehrere
UN-Beobachter entführt wurden. Die
 
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