Travel Reference
In-Depth Information
8) Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15 Uhr
zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätes-
tens 10 Uhr zu verlassen.
9) Bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Tagen ist
der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis pro Per-
son zu verlangen.
10) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetrete-
nen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzli-
chen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbe-
sondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermie-
ter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z.B. durch
Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine
vom Vermieter genannte Person zu verständigen.
Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist
der Vertragspartner nicht in der Lage, noch etwas
zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadens-
ersatz sind daher ausgeschlossen, so weit eine
Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos ge-
wesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde.
Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch
den Reisenden im Fall einer erheblichen Beein-
trächtigung der Reise nach §651aBGB voraus,
dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur
Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe
unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden ge-
rechtfertigt ist.
11) Vertragsauflösungen können nur im gegensei-
tigen Einvernehmen der Partner erfolgen. Im Übri-
gen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für
die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sa-
chen die Bestimmungen des BGB. Wir empfehlen
den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.
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