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3) Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereit-
stellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz
zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruch-
nahme der vertraglichen Leistungen den verein-
barten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwän-
dungen (Einsparungen). Diese Einsparungen be-
tragen: 10% des Preises bei Ferienwohungen; 20%
des Preises bei Übernachtung mit Frühstück; 30%
des Preises bei Übernachtung mit Halbpension;
40% des Preises bei Übernachtung mit Vollpen-
sion. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens
im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis ei-
nes höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem
Vermieter vorbehalten.
5) Änderungen bzw. Stornierungen sind unver-
züglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.
6) a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben ge-
halten, nicht in Anspruch genommene Quartiere
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unter-
kunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7) Die angegebenen Preise verstehen sich inkl.
Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Ände-
rungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in
Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es be-
steht das Recht des Vermieters auf entsprechende
Preisänderungen.
So wird man auf Juist begrüßt
 
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