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4.1.5 Norm-Schallpegeldifferenz
Da jedoch die raumakustische Ausgestaltung des Empfangsraumes in Form beliebiger unter-
schiedlicher schallabsorbierender OberÀ ächen EinÀ uss auf die Größenordnung der Schallpe-
geldifferenz D(f) eines trennenden Bauteils hat (eine Änderung der SchallabsorptionsÀ äche im
Empfangsraum verändert die Schallpegeldifferenz des trennenden Bauteils, ohne dass dieses
selbst verändert wird. So wird beispielsweise in einem Raum mit großen AbsorptionsÀ ächen
ein entsprechend großer Teil des Schalls absorbiert, bevor er den relevanten Immissionort
erreicht, wodurch das Dämmvermögen des trennenden Bauteiles überschätzt würde), wird die
frequenzabhängige Norm-Schallpegeldifferenz D n (f) unter Einbeziehung einer Bezugsabsorp-
tionsÀ äche eingeführt:
Af
()
Df
()
=
Df
() 10log
− ⋅
(4.1.5-1)
n
A
0
Darin sind:
D n (f) frequenzabhängige Norm-Schallpegeldifferenz in dB
D(f) frequenzabhängige Schallpegeldifferenz in dB
A(f) frequenzabhängige äquivalente SchallabsorptionsÀ äche
im Empfangsraum in m 2
A 0 Bezugs-AbsorptionsÀ äche (allgemein: A 0 = 10 m 2 ,
bei Klassenzimmern in Schulen: A 0 = 25 m 2 )
Die Norm-Schallpegeldifferenz D n (f) kennzeichnet damit die Luftschalldämmung zwischen
zwei Räumen, wobei beliebige Schallübertragungswege vorliegen können.
4.1.6 Standard-Schallpegeldifferenz
Alternativ kann die Luftschalldämmung zwischen zwei Räumen durch die frequenzabhängige
Standard-Schallpegeldifferenz D nT (f) entsprechend beschrieben werden, wobei als Bezugs-
wert die Nachhallzeit im Empfangsraum eingeführt wird.
Tf
()
Df
()
=
Df
() 10log
+ ⋅
(4.1.6-1)
nT
T
0
Darin sind:
D nT (f)
frequenzabhängige Standard-Schallpegeldifferenz in dB
D(f)
frequenzabhängige Schallpegeldifferenz in dB
T(f)
frequenzabhängige Nachhallzeit im Empfangsraum in s
T 0
Bezugs-Nachhallzeit (Wohnräume allgemein: T 0 = 0,5 s)
Anmerkung:
Die Normierung der Schallpegeldifferenz auf eine Nachhallzeit von 0,5 s berücksichtigt, dass
in möblierten Wohnräumen nahezu volumen- und frequenzunabhängig eine Nachhallzeit von
etwa 0,5 s vorliegt. Diese Normierung entspricht der Normierung der Schallpegeldifferenz auf
eine Bezugs-AbsorptionsÀ äche von A 0 = 0,32 · V, wobei V das Volumen des Empfangsraumes
 
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