Civil Engineering Reference
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und qualitative Abnahmeprüfung, die Zahlungsbedingungen und Garantiepflicht. (Zi-
tatende).
Zur Anlagenplanung sei auch auf Bernecker [2.3], Tempelmeier [2.4] und Martin [2.5]
verwiesen: Von der Projektleitung als technisch-wirtschatliche Organisationsaufgabe ,über
Vertragsgestaltung (Kap. 11 ) , gesetzliche Grundlagen, Basic -und Detail-Engineering bis zu
Montage und Inbetriebnahme werden alle wesentlichen Aktivitäten und Abläufe begrün-
det und dargestellt (teilweise dazu in Kap. 7 ) .
2.1.2 Aufgabenstellungen, Grundfälle der Projektierung
Bei der Projektierung stoffverarbeitender Anlagen kann sich die Aufgabenstellung (AST)
für das Investitionsvorhaben aus folgenden Grundfällen ergeben:
a) Neuerrichtung von Anlagen (Neubau)
in vorhandener Bauhülle (Etagen- oder Flachbau), auf vorhandener Freifläche
in neu zu errichtender Bauhülle, auf neuer Freifläche
b) Erweiterung bestehender Anlagen
als Funktionserweiterung (Anbau), z. B. Erweiterung des Produktsortiments
als Produktivitätserweiterung, z. B. durch Erhöhung der Systemverfügbarkeit
c) Anpassung bestehender Anlagen
an technischen Fortschritt (Erneuerung, Modernisierung)
an geänderte Bedingungen (Umbau)
d) Mischfälle aus a bis c.
Die Fälle b bis d, bei denen vorhandene Gebäude/Bauhüllen beizubehalten sind oder
nur wenig geändert werden dürfen, sind meist Rationalisierungsaufgaben . Für den Pro-
jektanten ergeben sich aus der Weiternutzung vorhandener Gebäude im Allgemeinen die
meisten Restriktionen (siehe Abschn. 2.5.5 ) . Im Fall a und neuer Bauhülle/Freifläche hat
der Projektant die größte Gestaltungsfreiheit.
Der bei Rationalisierungsaufgaben erzielbare Effekt ist ot von der Betrachtungstiefe ent-
scheidend abhängig. Je tiefer in eine vorhandene Betriebsstruktur eingegriffen wird, desto
größere Möglichkeiten hat der Projektant. So sinken diese Möglichkeiten in der Reihenfol-
ge der Betrachtungsobjekte 1 bis 6:
1. Gesamtbetrieb
2. Produktionsbereich des Betriebes
3. Produktionsabteilung des Produktionsbereiches
4. Verarbeitungsanlage
5. Teilanlage
6. Schwachstelle der Anlage, z.B. Maschine, Koppelstelle.
 
 
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