Civil Engineering Reference
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und qualitative Abnahmeprüfung, die Zahlungsbedingungen und Garantiepflicht. (Zi-
tatende).
Zur Anlagenplanung sei auch auf
Bernecker
[2.3],
Tempelmeier
[2.4] und
Martin
[2.5]
verwiesen: Von der Projektleitung als
technisch-wirtschatliche Organisationsaufgabe
,über
Montage und Inbetriebnahme werden alle wesentlichen Aktivitäten und Abläufe begrün-
2.1.2 Aufgabenstellungen, Grundfälle der Projektierung
Bei der Projektierung stoffverarbeitender Anlagen kann sich die Aufgabenstellung (AST)
für das Investitionsvorhaben aus folgenden
Grundfällen
ergeben:
a)
Neuerrichtung
von Anlagen (Neubau)
•
in vorhandener Bauhülle (Etagen- oder Flachbau), auf vorhandener Freifläche
•
in neu zu errichtender Bauhülle, auf neuer Freifläche
b)
Erweiterung
bestehender Anlagen
•
als Funktionserweiterung (Anbau), z. B. Erweiterung des Produktsortiments
•
als Produktivitätserweiterung, z. B. durch Erhöhung der Systemverfügbarkeit
c)
Anpassung
bestehender Anlagen
•
an technischen Fortschritt (Erneuerung, Modernisierung)
•
an geänderte Bedingungen (Umbau)
d)
Mischfälle aus a bis c.
Die Fälle b bis d, bei denen vorhandene Gebäude/Bauhüllen beizubehalten sind oder
nur wenig geändert werden dürfen, sind meist
Rationalisierungsaufgaben
. Für den Pro-
jektanten ergeben sich aus der Weiternutzung vorhandener Gebäude im Allgemeinen die
der Projektant die größte Gestaltungsfreiheit.
Der bei
Rationalisierungsaufgaben
erzielbare Effekt ist ot von der
Betrachtungstiefe
ent-
scheidend abhängig. Je tiefer in eine vorhandene Betriebsstruktur eingegriffen wird, desto
größere Möglichkeiten hat der Projektant. So sinken diese Möglichkeiten in der Reihenfol-
ge der Betrachtungsobjekte 1 bis 6:
1.
Gesamtbetrieb
2.
Produktionsbereich des Betriebes
3.
Produktionsabteilung des Produktionsbereiches
4.
Verarbeitungsanlage
5.
Teilanlage
6.
Schwachstelle der Anlage, z.B. Maschine, Koppelstelle.