Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Qualitätsangaben zu VG (Toleranzen, ...) und Produkten (z.B. Massetoleranz einer
Verkaufspackung) mit Angabe zu Grunde gelegter Vorschriten (DIN-Normen, VDI-
Richtlinien,Branchenrichtlinien,...)
Zubehör, das mitgeliefert wird, mit genauer Bezeichnung und Mengenangabe: Spe-
zialwerkzeuge (für Instandhaltung), Hilfsvorrichtungen (z. B. Hebevorrichtung zum
Wechseln größerer Folienrollen), Ersatz- und Verschleißteile (Reserveteile, Jahreserst-
bedarf,...)
HinweisaufvorliegendeQualitätszertifikate(erhöhtKäufervertrauenunddient weiterer
Kundenwerbung!).
EntsprechendistderVertragsgegenstandbeiandererLeistungsartzudefinieren.Sowäre
bei Verfahrens- und konstruktiver Entwicklung die Zielstellung (neues Verfahren, neue
MTA) und seine Charakterisierung (technische Merkmale) oder bei der Betriebsanalyse
die Abgrenzung des Analyseumfangs (siehe Abschn. 3.6 ) zu vereinbaren.
Auch wenn für Projektträger-Unternehmen der wirtschatsjuristische Aspekt eines Ver-
trages vorrangig interessant ist - Umsatz, Gewinn und juristische Absicherung stehen im
Vordergrund -, so basieren derartige Verträge immer auf der Definition der Vertragsleis-
tung , welche durch das ingenieurtechnische Personal zu erfolgen hat. Versäumnisse hier-
bei führen mit Sicherheit zu Missdeutungen beim AG und damit zu vorprogrammiertem
Rechtsstreit.
11.7.2 Preis und Zahlungsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen richten sich nach Leistungsart, Aufwand, Marktlage
(Konkurrenz, strategische Interessen) und anderen Bedingungen.
Der Kaufpreis kann wirtschatsjuristisch in verschiedenen Preisvarianten vereinbart
werden (siehe auch Vertragsformen, Abschn. 11.3 ) , so als:
a) Festpreis mit Fremdwährungsverbindlichkeiten
Der Mustervertrag geht von einer in der Heimatwährung vereinbarten Zahlungsver-
pflichtung aus. Bei in Fremdwährung vereinbarter Zahlungsverpflichtung besteht das
Währungs- oder Wechselkursrisiko darin, dass sich die Wechselkursrelation in einer
für den jeweiligen Träger des Risikos nachteiligen Weise von dem für den Zahlungs-
zeitpunkt angenommenen Wechselkurs unterscheidet. Schutz kann eine Wechselkurs-
versicherung bieten oder vereinbarte, so genannte Geldwertschulden (z.B. Kaufpreis in
ausländischer Währung vereinbart, aber zu einem festgelegten Tageskurs in Heimat-
währung zahlbar).
b) Pauschalfestpreis
Hier besteht für beide Vertragspartner das Risiko, dass sich die dem Preis zu Grunde
liegende Aufwandskalkulation und andere Bedingungen im Zeitraum zwischen Ver-
 
 
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