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Teilstrom und gibt das verarbeitete Gut wieder an den Hauptstrom zur Weiterverarbei-
tung ab.
Wenn auch die gutstrombezogene Kopplung die räumliche Anordnung dieser Objekte
weitgehend vorbestimmt - besonders bei Stückgutströmen mit definierter Gutordnung -,
so beeinflussen weitere Kriterien den endgültig zu wählenden Objektstandort, so:
•
Anordnung stationär oder mobil
•
Objektanordnungswinkel, Objektabstände
•
Eignung der Objektstandorte, Störfaktoren.
Stationäreoder mobileAnordnung
Stationäre Anordnungan
einem
Standortist bei Ver-
arbeitungsanlagen die Regel. Mobile Anordnung ist die Ausnahme; sie ermöglicht aber
dieschnelleAnpassungan sich änderndeMarktbedingungen,bessereKapazitätsauslastung
auch bei geändertem Produktsortiment und mitunter intensivere Flächennutzung. Beispiel
mobiler Anordnung: Spezialmaschinen in Anlagen der Obst- und Gemüseverarbeitung,
besonders während der Erntezeit.
Objektanordnungswinkel
DiesistderzwischenHauptachsendesanzuordnendenObjek-
tes und Bauwerksachsen entstehende Winkel, der auf die Raumausnutzung großen Einfluss
hat und im Bereich 0 ... 360° zu wählen ist. Auf diesen Winkel nehmen viele Faktoren vor-
teilhat Einfluss, so:
•
Objektanordnung neben Transportwegen
•
Zu- und Abführen sperriger Maschinenteile oder Verarbeitungsgüter
•
Heranführen von Flurtransportmitteln an Ablageflächen
•
Überdeckung von Funktionsflächen mehrerer Objekte
•
Bedienwege bei Mehrobjektbedienung
•
Gutfluss zwischen den Objekten (abhängig von Gutzu- und Gutabgabestellen).
Objektanordnungswinkel und Flächenbedarf stehen in Beziehung:
Rechtwinklige
Ob-
jektanordnung ermöglicht allgemein
geringeren
Flächenbedarf, ist deshalb am häufigsten
anzutreffen. Dafür sprechen auch die in der Regel orthogonalen Bauwerks- und Maschi-
nenachsen und die sich daraus ergebenden Gutstrom-Richtungen.
Anordnungsebene
Die Anlagenobjekte können
horizontal
(alle MTA auf einer Ebene),
vertikal
(MTAinunterschiedlichenEbenen/Geschossen)oderkombiniertangeordnetwer-
den. Horizontale bzw. im Wesentlichen horizontale Anordnung ist in der VAT überall
dort anzutreffen, wo die Verarbeitungsprozesse vorwiegend horizontal ablaufen und dem-
zufolge nicht der Schwerkrattransport dominiert - im Gegensatz z.B. zu Mühlen- und
Mischfutterbetrieben.