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giekostenrechnung aus Aufwand (für die solare Anlage und Wartung) sowie Energie- (Ex-
ergie-)ertrag addiert sich ein weiterer Aspekt. Die Wettbewerbsfähigkeit in Dienstleistung
und Produktion erfordert eine Versorgungssicherheit.
Die Aussage, Solarenergie ist kostenlos, ist somit nicht mehr zutreffend, da das nut-
zergerechte Dargebot als Wärme, Strom oder Brennstoff über technische oder bauliche
Einrichtung und Arbeit (mittlere Spalte) erst verfügbar gemacht werden muss. Im be-
triebswirtschaftlichen Sinn wird durch den Einsatz der Technik aus dem „freien Gut“ der
solaren Einstrahlung ein „Wirtschaftsgut“.
Sowohl der Strom- als auch der Wärmemarkt sind durch Energieträger abgedeckt. Sol-
len regenerative Energieträger in diesen Markt eindringen, müssen sie diesen gleichwertig
sein oder Vorteile aufweisen hinsichtlich
• Wirtschaftlichkeit
• Versorgungssicherheit und
• Umweltschutz.
Umweltschutzforderungen können die Marktsituation in der Zukunft verschieben. Die-
ser auf gesellschaftlichem Konsens basierende Aspekt soll hier nicht Gegenstand sein.
Wenn regenerative Energien den beiden ersten Bedingungen den allgemeinen Marktfor-
derungen ohne Förderinstrumente derzeit nicht gerecht werden, so bieten sich dennoch
Marktnischen an, über deren Abdeckung eine Weiterentwicklung möglich und lohnens-
wert ist.
Konventionelle Heizungen einschließlich der Feuerungen wurden über mehrere De-
kaden optimiert, Kraftwerke über 150 Jahre. Die demgegenüber junge Solartechnik kann
daher nur bedingt konkurrieren. Subventionen zur Markteinführung sind daher gerecht-
fertigt, wenn die langfristige Vorsorge gegen Verknappungen und Abhängigkeiten von
fossilen Brennstoffen angestrebt wird. Die Aufwendungen stehen jedoch in Konkurrenz
zu anderen Bedürfnissen der Volkswirtschaft und sollten sich in einer wettbewerbsorien-
tierten Gesellschaft am damit erzielten Erkenntnisgewinn orientieren und nicht auf die
bloße Bereitstellung abzielen.
Zur Behandlung der solaren Einstrahlung und der Vorstellung geeigneter Systeme ge-
hört auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Sinne der Kostenoptimierung. Hierbei
gibt es erhebliche Schwankungen zwischen dem der Tageskurve des elektrischen Bedarfs
eines Haushaltes an Strom und Heizwärme und der solaren Einstrahlung. Die Abb.  1.10
zeigt die Leistungsanforderung an Strom, Heizung und Trinkwarmwasser eines mittleren
Haushaltes mit 2.5 Personen an einem mittleren bewölkten Werktages in der Übergangs-
zeit April im Laufe eines Tages an. Dieser sogenannte Tagesgang formuliert den Bedarf,
der durch die bereitzustellende Energie zu decken ist. Die schwarze Kurve gibt die von
der Sonne global brutto bereitgestellte Einstrahlungsleistung pro Quadratmeter an. Es
kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, welche Energiemenge bereitgestellt
wird, vielmehr ist entscheidend, dass sich der Tagesgang des Bedarfs und der der poten-
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