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dass ein Geschädigter sich nicht mehr mühsam durch die
ausländische Rechtssprechung kämpfen muss (was man
aber sehr wohl noch tun kann!), sondern auch die Mög-
lichkeit hat, in seinem Heimatland Ansprüche geltend zu
machen. Dazu wurden eine Auskunftsstelle und eine Ent-
schädigungsstelle eingerichtet.
Alle Kfz-Versicherungen der EU - und damit auch alle
spanischen Versicherungen - müssen einen Schadensre-
gulierungsbeauftragten in Deutschland benennen, an
den man sich später wenden kann. Je mehr Daten man
von seinem Unfallgegner in Erfahrung bringen konnte, des-
to besser. Hierzu gehören: Name, Anschrift von Fahrer und
Halter, Policen-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
und Kennzeichen. Die Adresse des Repräsentanten erfährt
man über die folgende Auskunftsstelle:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Zentralruf der
Autoversicherer, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg,
Tel. 0180 25 026 oder www.zentralruf.de
Regress-
ansprüche
Geschädigte können sich dann an diesen Repräsentanten
der spanischen Versicherung wenden und ihre Ansprüche
geltend machen. Der Repräsentant bzw. die spanische Ver-
sicherung muss binnen drei Monaten nach Schadensmel-
dung reagieren, d. h. ein Schadensangebot unterbreiten
oder aber eine begründete Absage erteilen.
Erhält der Geschädigte innerhalb dieses Zeitraums keine
Antwort, kann er sich direkt an eine Entschädigungsstelle
wenden. Dies ist auch möglich, wenn die ausländische Ver-
sicherung keinen Repräsentanten benannt hat. Unter be-
stimmten Voraussetzungen kann diese dann sogar selbst
den Schaden regeln. Die Adresse:
Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstr. 43/43 G, 10117 Ber-
lin, Tel. (030) 20 205 858, Fax (030) 20 205 722, www.ver
kehrsopferhilfe.de
Auch wenn die Abwicklung eines in Spanien geschehenen
Unfalls nun von der Heimat aus geregelt werden kann,
greift dennoch spanisches Recht. Das bedeutet u. a. eine
deutliche Abweichung bei Höchstgrenzen von Entschädi-
gungen bei Sachschäden (100.000 ) und Personenschä-
den (350.000 ).
Jeder Autofahrer ist gut beraten, einen internationalen
Unfallbericht und den Schutzbrief eines Automobilclubs
oder eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu haben.
Panne
Es muss ja nicht immer der Automobilclub im Heimatland
gerufen werden, in mehreren Orten entlang der Küste be-
finden sich Werkstätten der namhaften Autohersteller. Vor
allem in den großen Urlaubsorten wie Dénia oder Torre-
 
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