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Verkehrs-
schilder
Zumindest in einigen Orten kann es vorkommen, dass Ver-
kehrsschilder auf Valencianisch den Weg weisen. Daher
folgt hier eine Übersicht der wichtigsten Schilder:
prohibit estacionar = Parken verboten
prohibit estacionar caravanes; autocaravanes = für Wohn-
mobile und Caravans Parken verboten
temps maxim autoritzat 1:30 = maximal erlaubte (Park-)
Zeit: 1 Std. 30 Min.
zona blava = blaue Zone; Parken nur mit Parkschein
P gratuit = hier kann kostenfrei geparkt werden
aparcament = Parkmöglichkeit
totes direccions = alle Richtungen (an einer Kreuzung)
altres direccions = andere Richtungen; meist steht dann
ein weiteres Schild, das zu einem bestimmten Ort weist
centre vila oder centre urbà = ins Zentrum
platja ( platges) = Strand (Strände)
cediu el pas = Vorfahrt gewähren
itinerari amb prioritat = Vorfahrtsstraße; („Weg mit Priorität“)
circulació prohibida, zona peatonal = Durchfahrt verbo-
ten, Fußgängerbereich
solo turismes = nur Pkw (nein, es bedeutet nicht, dass hier
nur Touristen fahren dürfen ...)
Autounfall
Ich hoffe es natürlich nicht, aber es kann ja doch mal pas-
sieren, dass es kracht. Was dann? Mir ist klar, dass die fol-
genden Ratschläge in dem Stress, der womöglich großen
Hitze und noch dazu in einer fremden Sprache nicht leicht
zu befolgen sind. Dennoch: Hat es gekracht, möglichst die
Polizei rufen. Zuständig ist innerorts die Policía Urbana de
Tráfico (Verkehrspolizei), die man unter der Telefonnum-
mer 092 erreicht. Außerhalb von geschlossenen Ortschaf-
ten ist die Guardia Civil zuständig, die man unter der Num-
mer 091 rufen kann.
Sie wird allerdings nur bei größeren Schäden oder bei
Unfällen mit Verletzten ein Protokoll aufnehmen. Deshalb
sollte man so genau wie möglich selbst dokumentieren.
Hierbei hilft der internationale Unfallbericht, den jeder Ver-
sicherer ausgibt. Die Unfallstelle genau fotografieren, exak-
te Lage der Fahrzeuge, Bremsspuren, Verkehrszeichen
nicht vergessen. Auch den Kilometerstein notieren. An-
schrift, Kennzeichen und Versicherungsnummer des Un-
fallgegners festhalten und Anschriften von Zeugen notie-
ren. Den internationalen Unfallbericht vom Unfallgegner
unterschreiben lassen.
Seit 2003 gibt es europaweit eine neue Gesetzeslage,
die eine Schadensabwicklung von im Ausland aufgetrete-
nen Unfällen deutlich vereinfachen soll. Dies beruht auf
der Vierten Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der Eu-
ropäischen Union. Hauptanliegen dieser Neuerung ist,
 
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