Civil Engineering Reference
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Die Grenzwerte der DIN VDE 0833-2 für punktförmige Brandmelder sind:
Punktförmige Rauchmelder max. 12,0 m Raumhöhe, mit Einschränkungen
bis 16 m
Punktförmige Wärmemelder 6 m Raumhöhe, Melder der Klasse A1 bis 7,5 m
Punktförmige Flammenmelder abhängig von Klasse und Anordnung max.
45,0 m Raumhöhe
Soll im Atrium eines Einkaufszentrums ein Entstehungsbrand mit Rauch-
entwicklung detektiert werden, so erlaubt die große Raumhöhe weder den
Einsatz von punktförmigen Rauchmeldern noch den von Wärmemeldern.
Flammenmelder können einen solchen Brand nur dann detektieren, nach-
dem er vom Schwelbrand in einen offenen Brand übergegangen ist und wenn
eine Sichtverbindung vom Flammenmelder zum Brandherd gegeben ist. Je
nach Raumgeometrie ist zwar ein Ansaugrauchmelder in der Lage, einen
Entstehungsbrand frühzeitig zu erkennen, doch ist der optimale Brandmelder
für diese Gegebenheiten der linienförmige Rauchmelder. Linienförmige Rauch-
melder sind in der Lage, Distanzen bis zu 100 m zu überwachen. Sie können
an den Wänden auf einer Höhe von z. B. 5 m montiert werden und so aufstei-
gende Aerosole detektieren, die aufgrund fehlender Thermik die Decke nicht
erreichen. Sind in solchen Räumen über offene Galerien auf weiteren Ebenen
Entstehungsbrände denkbar, können linienförmige Rauchmelder auch in meh-
reren Ebenen installiert werden. Übliche Höhen/vertikale Abstände sind 6 m.
Die unteren Messebenen sind auf Grund der auch möglichen thermiklosen
Schwelbrände notwendig, die im Anfangsstadium nicht die Wärmeenergie bie-
ten, die Rauchaerosole in größere Höhen zu tragen.
Neben der Raumhöhe ist auch die Deckengestaltung bestimmend für die Pla-
nung des Einsatzes punktförmiger Brandmelder.
Abbildung 44
Deckengestaltung und Raumhöhe - DIN VDE 0833-2:
Decken mit Unterzügen müssen je nach Höhe der Unterzüge bzw. Größe
der Deckenfelder je Feld einen punktförmigen Melder haben.
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