Civil Engineering Reference
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Normen und Richtlinien
8.1 Zusammenfassung
Norm
Eine Norm soll eine Vergleichbarkeitsbasis her- bzw. einen Bewertungsmaßstab
zur Vergleichbarkeit bereitstellen.
Sinn und Zweck einer technischen Norm ist es, für die Gestaltung von Produkten,
Systemen, Anlagen und Dienstleistungen um den Betrieb Standards zu setzen,
an denen sich Hersteller, Anlagenbauer, Dienstleistungserbringer, Beschaffer
und Betreiber orientieren können.
Stehen diese technischen Normen im Zusammenhang mit rechtlichen Anforde-
rungen, so dienen die Normen als Auslegungshilfe gesetzlicher Anforderungen,
d. h. immer dort, wo in Vertragswerken und Genehmigungsverfahren im priva-
ten wie im öffentlichen Recht auf eine Norm Bezug genommen wird.
Normen werden verfasst von Normungsinstituten wie dem Deutschen Institut
für Normung (DIN) oder den europäischen Normsetzungsgremien von CEN
und CENELEC. Diese Normungsinstitute haben keine Rechtssetzungsbefugnis.
Dies bedeutet: Die von den Normungsinstituten herausgegebenen Normen sind
keine Gesetze oder gesetzesähnlichen Vorschriften.
International Organization for Standardization
ISO
IEC
International Electrotechnical Commission
ITU-T
International Telecommunication Union - Telecom Standardization
CEN
Europäisches Komitee für Normung
Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung
CENELEC
ETSI
European Telecommunications Standards Institute
Tabelle 28
Europäische und internationale Normenorganisationen
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen technischen Normen und gesetz-
lichen Anforderungen ergibt sich jedoch im Rahmen des europäischen
Produktsicherheitsrechts.
Beim europäischen Produktsicherheitsrecht hat der europäische Gesetzgeber
darauf verzichtet, detaillierte gesetzliche Vorgaben zu machen. Er beschränkt
sich vielmehr in den Richtlinien auf die Formulierung „grundlegender Sicher -
heitsanforderungen“ und hat zur Konkretisierung dieser Sicherheitsanfor-
 
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