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Jede Industrieanlage muss individuell in solche Zonen eingeteilt werden. Dabei
ist zu beachten, dass die zuständige Behörde einen einzigen gefährdeten Raum
auch in verschiedene Zonen einteilen kann, z. B. bis zu einer Raumhöhe von
1,5 m als Zone 1, den darüber liegenden Teil als Zone 2.
Die Ex-Zone 0 umfasst die Bereiche, in denen Prozesse ablaufen. Diese Gefahren
müssen deshalb durch die Verfahrenstechnik gemeistert werden. Darum
beschäftigt sich die Sicherheitstechnik lediglich mit den Ex-Zonen 1 und 2.
Abbildung 73
Zoneneinteilung in einem Fabrikgebäude
Installation
Wichtig ist, dass bei der Erstellung von Brandmeldeanlagen in explosionsgefähr-
deten Bereichen grundsätzlich die Betriebssicherheitsverordnung (deutsche
Umsetzung der Richtlinie 94/9/EG oder umgangssprachlich ATEX - AT mosphères
EX plosibles) eingehalten werden muss.
Im Folgenden werden einige Punkte aufzeigt, die bei der Realisierung einer
Brandmeldeanlage in explosionsgefährdeten Bereichen zu beachten sind:
Ob Räume explosionsgefährdet sind und um welchen Grad der Gefährdung
es sich handelt, bestimmen die entsprechenden örtlichen Behörden. Vor
der Realisierung ist deshalb bei den zuständigen Stellen ein Zonenplan zu
verlangen, in dem die Zonen 0, 1 und 2 sowie die nicht gefährdeten Zonen
angegeben sind.
Die Durchführungen für Melderlinien und andere Leitungen von
Ex-Räumen zu nicht explosionsgefährdeten Räumen müssen gasdicht aus-
geführt werden.
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