Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die elektrische Entkopplung der Melderlinien erfolgt mit speziell entwi-
ckelten Sicherheitsbarrieren, die im nicht gefährdeten Bereich montiert
werden müssen.
In explosionsgefährdeten Räumen dürfen nur Produkte und Installa-
tionsmaterialien verwendet werden, die der DIN EN 500xx entsprechen.
In explosionsgefährdeten Bereichen müssen Anlagen und Anlagenteile aus
Metall an den Potenzialausgleich angeschlossen werden.
In explosionsgefährdeten Räumen dürfen nur Leitungen verlegt werden,
die den in diesen Räumen beindlichen Anlagen dienen. Unterputz-ver-
legte Leitungen, die vollständig in Beton verlegt sind, dürfen durch den
Ex-Bereich geführt werden.
Die Schutzabstände von elektrischen Apparaten bei Tür- und Lüftungs-
öffnungen von explosionsgefährdeten Räumen müssen der IEC/EN
60079-14 entsprechen.
Diese Aufzählung zeigt nur die wichtigsten Punkte, ist aber bei Weitem nicht
vollständig.
Neben den speziell für Ex-Bereiche entwickelten Produkten erfordert die fachge-
rechte Erstellung einer Brandmeldeanlage in explosionsgefährdeten Bereichen
viel Wissen und einschlägige Erfahrung.
3.9
Installation, Inbetriebsetzung und Abnahme
Errichtung und Betrieb einer Brandmeldeanlage sind durch die DIN 14675
geregelt. Diese Norm ist Basis für alle Dienstleistungen, die mit Errichtung und
Betrieb von Brandmeldeanlagen verbunden sind. In ihr ist auch die Qualiikation
der Dienstleister geregelt. Die DIN 14675 beruht auf der Erkenntnis, dass die
Dienstleistung, die im Rahmen von Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage
geleistet wird, mindestens ebenso großen Einluss auf die Qualität einer Anlage
hat wie die verwendeten Geräte.
3.9.1 Installation
Bei der Installation einer Brandmeldeanlage müssen folgende Punkte
beachtet werden:
Basis einer Brandmeldeanlage ist immer das Brandschutzkonzept, in
dem die für diese Anlage individuellen und allgemeinen Schutzziele
deiniert sind. Dieses Brandschutzkonzept bildet Kern und Basis der
Anlagendokumentation, die durch Planung und Projektierung erwei-
tert wird. Abweichungen zur Anlagendokumentation können nur nach
Rücksprache mit den Verantwortlichen und unter Beibehaltung der im
Brandschutzkonzept genannten Schutzziele vorgenommen werden.
Jede Abweichung ist in der Anlagendokumentation festzuhalten und zu
begründen.
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