Travel Reference
In-Depth Information
gung versehen. Ohne die vorherige Inspektion
könnten die Objekte bei der Röntgenkontrolle für
Buddha-Figuren gehalten und aus dem Gepäck
genommen werden.
Diese Ausfuhrbestimmungen gelten auch für An-
tiquitäten, Kunstobjekte und deren Duplikate.
Ausfuhrversuche ohne Genehmigung des Fine
Arts Department können schwerwiegende Strafen
nach sich ziehen. Zahlreiche thailändische Tempel
sind durch Kunsträuber ihrer Schätze beraubt wor-
den, und das strenge Reglement soll diesem Trei-
ben einen Riegel vorschieben.
Die Ausfuhr von verbotenen Drogen wie Ha-
schisch, Marihuana, Kokain, Opium, Morphium,
Heroin, LSD und Kratom (siehe „Einfuhrbestim-
mungen“) ist ebenfalls streng untersagt; Zuwider-
handelnde können auch bei der Ausfuhr nicht auf
richterliche Milde hoffen.
Devisenbestimmungen
Devisen in bar oder Schecks dürfen in unbegrenz-
ter Höhe eingeführt werden.
Ausländische Devisen können unbegrenzt wie-
der ausgeführt werden, thailändische jedoch nur
bis zu 50.000 Baht. Baht können jederzeit im
Flughafen oder in allen Banken mit Wechselser-
vice in ausländische Währungen zurückgetauscht
werden.
Einfuhrbestimmungen für Europa
Bei der Rückeinreise gibt es auch auf europäischer
Seite Freigrenzen, Verbote und Einschränkungen.
Folgende Freimengen darf man zollfrei einführen
in die EU und die Schweiz:
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren) in die EU: 1 l Spiritu-
osen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spirituosen (unter 22 Vol.-%)
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, 4 l
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