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oder 16 mm) oder 5 Fotofilme. In der Praxis inte-
ressiert es niemanden, wie viele Kameras man da-
bei hat. Zollfrei sind 200 Zigaretten oder 250 g
Tabak sowie 1 Liter Wein oder Spirituosen. Bei
diesen Waren wird sehr oft sehr genau kontrolliert,
und wer beim Schmuggeln erwischt wird, muss mit
Geldstrafen rechnen, die ein Vielfaches des Prei-
ses der illegal eingeführten Waren ausmachen.
Ausfuhrbeschränkungen
Verboten ist die Ausfuhr von Buddha- und Bod-
dhisattva-Figuren oder deren Teilen (Boddhisatt-
vas sind Erleuchtete, die noch nicht ganz ins Nir-
wana hinübergehen, um den Menschen auf ihrem
spirituellen Weg zu helfen).
Diese Regelung ist eine Schutzmaßnahme, da in
der Vergangenheit Buddhastatuen zu Hutständern
oder Briefbeschwerern umfunktioniert wurden
oder auf ausländischen Trödelmärkten landeten.
Ausnahmen gibt es bei Kulturaustausch-Pro-
grammen zu Studienzwecken, oder wenn der Ex-
porteur nachweislich praktizierender Buddhist ist.
Ausnahmegenehmigungen müssen beim De-
partment of Fine Arts, Na Phralarn Road, Bangkok
(Tel. 02-2241370, 02-2261661) oder beim Song-
khla National Museum, Songkhla (Tel. 074-311728)
beantragt werden. Dazu sind einzureichen: zwei
postkartengroße Fotos des Objektes (Vorderan-
sicht), Fotokopien der relevanten Seiten im Pass
des Antragstellers (also die Seiten mit Personalan-
gaben, Visum und Einreisestempel) sowie der Pass
selber. Man muss mit einer Bearbeitungsdauer
von 3 bis 7 Tagen rechnen.
Objekte, die den oben genannten Buddha- oder
Boddhisattva-Figuren ähneln - z.B. hinduistische
Götterfiguren - sollten vor der Ausreise in der
Zweigstelle, die das Fine Arts Department in der
Abflughalle des Don Muang Airports in Bangkok
unterhält, zur Inspektion vorgelegt werden. Diese
Objekte werden dann mit einer Ausfuhrgenehmi-
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