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In-Depth Information
oder 16 mm) oder
5 Fotofilme.
In der Praxis inte-
ressiert es niemanden, wie viele Kameras man da-
bei hat. Zollfrei sind
200 Zigaretten
oder
250 g
Tabak
sowie
1 Liter Wein
oder
Spirituosen.
Bei
diesen Waren wird sehr oft sehr genau kontrolliert,
und wer beim Schmuggeln erwischt wird, muss mit
Geldstrafen rechnen, die ein Vielfaches des Prei-
ses der illegal eingeführten Waren ausmachen.
Ausfuhrbeschränkungen
Verboten ist die Ausfuhr von
Buddha-
und
Bod-
dhisattva-Figuren
oder deren Teilen
(Boddhisatt-
vas
sind Erleuchtete, die noch nicht ganz ins Nir-
wana hinübergehen, um den Menschen auf ihrem
spirituellen Weg zu helfen).
Diese Regelung ist eine Schutzmaßnahme, da in
der Vergangenheit Buddhastatuen zu Hutständern
oder Briefbeschwerern umfunktioniert wurden
oder auf ausländischen Trödelmärkten landeten.
Ausnahmen
gibt es bei Kulturaustausch-Pro-
grammen zu Studienzwecken, oder wenn der Ex-
porteur nachweislich praktizierender Buddhist ist.
Ausnahmegenehmigungen
müssen beim
De-
partment of Fine Arts,
Na Phralarn Road, Bangkok
(Tel. 02-2241370, 02-2261661) oder beim
Song-
khla National Museum,
Songkhla (Tel. 074-311728)
beantragt werden. Dazu sind einzureichen: zwei
postkartengroße Fotos des Objektes (Vorderan-
sicht), Fotokopien der relevanten Seiten im Pass
des Antragstellers (also die Seiten mit Personalan-
gaben, Visum und Einreisestempel) sowie der Pass
selber. Man muss mit einer Bearbeitungsdauer
von 3 bis 7 Tagen rechnen.
Objekte, die den oben genannten Buddha- oder
Boddhisattva-Figuren ähneln - z.B. hinduistische
Götterfiguren - sollten vor der Ausreise in der
Zweigstelle, die das
Fine Arts Department
in der
Abflughalle des Don Muang Airports in Bangkok
unterhält, zur Inspektion vorgelegt werden. Diese
Objekte werden dann mit einer Ausfuhrgenehmi-