Travel Reference
In-Depth Information
Achtung: Um Komplikationen zu vermeiden, soll-
ten die Verlängerungen mindestens 1 Tag vor Ab-
lauf des Visums beantragt werden.
„Overstay“
Wer zur Ausreise auf dem Flughafen erscheint und
sein Visum überzogen hat, muss pro Tag nach letz-
tem Gültigkeitstermin des Visums 500 Baht Strafe
zahlen. Ist das Visum 30 Tage oder mehr über-
zogen, droht gar eine Gefängnisstrafe! Auch wer
ansonsten bei Polizeikontrollen ohne gültiges Vi-
sum erwischt wird, muss mit einer Gefängnisstrafe
rechnen, egal, um wie viele Tage das Visum überzo-
gen wurde. Nach Zahlen einer etwaigen Geldbuße
wird die Überziehung in den Pass eingetragen.
Einfuhrbestimmungen
Streng verboten ist die Einfuhr von Schusswaffen,
Munition, pornografischem Material (dazu gehö-
ren auch Magazine wie Penthouse oder Playboy)
und Drogen. Auf Drogenschmuggel und -konsum
stehen hohe Strafen, und in Extremfällen kann so-
gar die Todesstrafe ausgesprochen werden. Zu den
verbotenen Drogen gehören Haschisch, Marihua-
na, Amphetamine, Ecstasy, Kokain, Opium, Mor-
phium, Heroin und LSD sowie Kratom, die Blätter
eines in Thailand verbreiteten Baumes. Ebenso un-
tersagt ist die Einfuhr von Chemikalien, die bei der
Herstellung von Drogen verwendet werden.
„Bestimmte Arten von Obst, Gemüse oder
Pflanzen“ - so der offizielle Wortlaut - unterlie-
gen einer Einfuhrbeschränkung, im Zweifelsfalle
gibt die Agricultural Regulatory Division, Bankhen
Bangkok, Auskunft (Tel. 02-5971581, 02-5798516;
von Deutschland: Vorwahl 0066).
Die Genehmigung zur Mitnahme von Haustieren
wird im Ankunftsflughafen erteilt; bei der Anreise
per Schiff ist das Department of Livestock Deve-
lopment, Bangkok (Tel. 02-2515136) zuständig.
Zollfrei können offiziell eingeführt werden: je 1
Film- oder 1 Fotokamera und 3 Filmrollen (8
 
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