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In-Depth Information
nicht-schäumende Weine und 16 l Bier;
in die Schweiz:
2 l
bis 15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Andere Waren
(in die EU): 10 Liter Kraftstoff im Benzin-
kanister; für See- und Flugreisende bis zu einem Waren-
wert von insgesamt 430
⁄
, über Land Reisende 300
⁄
, alle
Reisende unter 15 Jahren 175
⁄
bzw. 150
⁄
in Österreich;
(in die Schweiz): neuangeschaffte Waren für den Privatge-
brauch bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr. Bei Nah-
rungsmitteln gibt es innerhalb dieser Wertfreigrenze auch
Mengenbeschränkungen.
Wird die Wertfreigrenze überschritten, sind
Ein-
fuhrabgaben
auf den Gesamtwert der Ware zu
zahlen und nicht nur auf den die Freigrenze über-
steigenden Anteil. Die Berechnung erfolgt entwe-
der pauschal oder nach dem Tarif jeder einzelnen
Ware zuzüglich sonstiger Steuern.
Einfuhrbeschränkungen
bestehen u.a. für Tie-
re, Pflanzen, Arzneimittel, Betäubungsmittel, Feu-
erwerkskörper, Lebensmittel, Raubkopien, verfas-
sungswidrige Schriften, Pornografie, Waffen und
Munition; in Österreich auch für Rohgold und in
der Schweiz auch für CB-Funkgeräte.
Nähere
Informa-
tionen
Deutschland:
www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter Tel.
069-46997600
Österreich:
www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Klagen-
furt Villach Tel. 01-51433564053
Schweiz:
www.ezv.admin.ch oder bei der Zollkreisdirek-
tion in Basel Tel. 061-2871111
Botschaften und
Informationsstellen
Fremdenverkehrsbüros
In Europa kann man sich an folgende Stellen wenden:
Thailändisches Fremdenverkehrsamt,
Bethmannstr. 58,
60311 Frankfurt/Main, Tel. 069-1381390,
Fax 069-13813950, www.thailandtourismus.de (zuständig
für Deutschland, Österreich und die Schweiz).
Deutsch-Thailändische Gesellschaft e.V.,
Johann-Bensberg-Str. 49, 51067 Köln, Tel. 0221-6800210,
Fax 0221-9690287, www.dtg-bonn.eu.